Ob ihr Wohngeld bekommt, hängt von mehreren Faktoren ab: Haushaltsgröße, Einkommen, Miete und Wohnort. Für eine grobe Einschätzung kann man den Wohngeldrechner des Bundesmini... [mehr]
Ja, bei der Berechnung des Wohngeldes wird die sogenannte Kabelgebühr (Kabelanschlussgebühr) grundsätzlich berücksichtigt, sofern sie Bestandteil der Betriebskosten ist und im Mietvertrag beziehungsweise in der Betriebskostenabrechnung als umlagefähige Kosten aufgeführt wird. Das bedeutet, wenn du als Mieter die Kabelgebühr über die Nebenkosten an den Vermieter zahlst, kann sie als Teil der berücksichtigungsfähigen Miete beim Wohngeld angesetzt werden. Wichtig ist, dass die Kabelgebühr nicht separat direkt an den Kabelanbieter gezahlt wird, sondern über die Nebenkostenabrechnung läuft. Zahlst du den Kabelanschluss direkt an den Anbieter, kann dieser Betrag beim Wohngeld nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen findest du beispielsweise auf den Seiten des [Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen](https://www.bmwsb.bund.de/DE/themen/wohnen-und-mieten/wohngeld/wohngeld-node.html).
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Wohngeld wird in der Regel am Anfang eines Monats im Voraus ausgezahlt. Das bedeutet, dass du das Wohngeld für den jeweiligen Monat bereits zu Beginn dieses Monats erhältst. Die genaue Ausza... [mehr]
Um dich vom Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) abzumelden und stattdessen Wohngeld zu beantragen, solltest du folgende Schritte beachten: 1. **Informiere das Jobcenter**: Setze dich mit deinem... [mehr]