Wird beim Wohngeld die Kabelbetreibergebühr berücksichtigt?

Antwort

Ja, bei der Berechnung des Wohngeldes wird die sogenannte Kabelgebühr (Kabelanschlussgebühr) grundsätzlich berücksichtigt, sofern sie Bestandteil der Betriebskosten ist und im Mietvertrag beziehungsweise in der Betriebskostenabrechnung als umlagefähige Kosten aufgeführt wird. Das bedeutet, wenn du als Mieter die Kabelgebühr über die Nebenkosten an den Vermieter zahlst, kann sie als Teil der berücksichtigungsfähigen Miete beim Wohngeld angesetzt werden. Wichtig ist, dass die Kabelgebühr nicht separat direkt an den Kabelanbieter gezahlt wird, sondern über die Nebenkostenabrechnung läuft. Zahlst du den Kabelanschluss direkt an den Anbieter, kann dieser Betrag beim Wohngeld nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen findest du beispielsweise auf den Seiten des [Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen](https://www.bmwsb.bund.de/DE/themen/wohnen-und-mieten/wohngeld/wohngeld-node.html).

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