Ist ein Mindesteinkommen für den Erhalt von Wohngeld erforderlich?

Antwort

Ja, für den Erhalt von Wohngeld in Deutschland ist grundsätzlich ein Mindesteinkommen erforderlich. Das Einkommen muss so hoch sein, dass der Lebensunterhalt – also der sogenannte „notwendige Lebensunterhalt“ nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) – gesichert ist. Das bedeutet: Wer so wenig verdient, dass er oder sie zusätzlich auf Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II) oder Sozialhilfe angewiesen wäre, hat in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld, sondern auf diese anderen Sozialleistungen. Das Mindesteinkommen orientiert sich an den Regelsätzen für Bürgergeld sowie den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel wenn Unterhaltszahlungen, Kindergeld oder andere Einkünfte hinzukommen. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/wohngeld/wohngeld_node.html

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