Die kleine Witwenrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Anspruch auf die kleine Witwenrente zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: 1.... [mehr]
Die Witwenrente der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland unterscheidet zwischen der kleinen und der großen Witwenrente. Die wichtigsten Voraussetzungen sind: **Allgemeine Voraussetzungen:** - Der verstorbene Ehepartner muss die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt haben oder bereits eine Rente bezogen haben. - Die Ehe muss zum Zeitpunkt des Todes bestanden haben und mindestens ein Jahr gedauert haben (Ausnahme: Tod durch Unfall oder besondere Umstände). - Es darf keine Wiederheirat vorliegen. **Kleine Witwenrente:** - Anspruch besteht, wenn keine der Voraussetzungen für die große Witwenrente erfüllt ist. - Die kleine Witwenrente wird in der Regel für 24 Monate gezahlt (bei Eheschließungen ab 2002). - Höhe: 25 % der Rente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte. **Große Witwenrente:** - Anspruch besteht, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: - Der überlebende Ehepartner ist mindestens 47 Jahre alt (seit 2024, vorher 45 bzw. 45 Jahre und einige Monate, je nach Todesjahr). - Es wird ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen erzogen, das noch nicht 18 Jahre alt ist. - Der überlebende Ehepartner ist erwerbsgemindert. - Die große Witwenrente wird unbefristet gezahlt. - Höhe: 55 % der Rente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte (bei Eheschließungen ab 2002; davor 60 %). **Weitere Hinweise:** - Eigene Einkünfte der Witwe/des Witwers werden auf die Witwenrente angerechnet. - Für eingetragene Lebenspartnerschaften gelten die gleichen Regelungen. Weitere Informationen findest du auf der Seite der [Deutschen Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Witwenrente/witwenrente_node.html).
Die kleine Witwenrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Anspruch auf die kleine Witwenrente zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: 1.... [mehr]
Das Alter bei der Eheschließung spielt grundsätzlich keine Rolle für den Anspruch auf Witwenrente. Entscheidend ist, dass die Ehe zum Zeitpunkt des Todes des Ehepartners bestanden hat... [mehr]
Für den Bezug der Altersrente in Deutschland gelten folgende grundlegende Voraussetzungen: 1. **Erreichen der Altersgrenze:** Die Regelaltersgrenze liegt derzeit bei 66 Jahren (Stand 2024)... [mehr]
Um Witwenrente in Deutschland zu erhalten, muss man in der Regel mindestens ein Jahr mit dem verstorbenen Ehepartner verheiratet gewesen sein. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel wenn die Ehe durch... [mehr]
In Deutschland wird die Rente in der Regel ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt, die je nach Geburtsjahr zwischen 65 und 67 Jahren liegt. Um eine Rente zu erhalten, müssen bestimmte... [mehr]
Die Einkommensgrenze für die große Witwenrente in Deutschland liegt bei 1.200 Euro monatlich (brutto) für Alleinstehende und bei 1.800 Euro für Ehepaare. Verdient der Witwe oder d... [mehr]
Die große Witwenrente kann unter bestimmten Voraussetzungen auch dann bezogen werden, wenn man selbständig ist. Grundsätzlich gilt, dass die Witwenrente an die Hinterbliebenen eines ve... [mehr]
Bei der großen Witwenrente darfst du bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Diese Grenze liegt in der Regel bei 1.500 Euro brutto pro Mon... [mehr]
In Deutschland werden folgende Hinterbliebenenrenten unterschieden: 1. **Große Witwenrente**: Diese wird gezahlt, wenn der verstorbene Ehepartner mindestens fünf Jahre in die gesetzliche R... [mehr]
Die Witwenrente wird in Deutschland in zwei Varianten gewährt: die große Witwenrente und die kleine Witwenrente. Die kleine Witwenrente erhält der überlebende Partner in der Reg... [mehr]