Welche Voraussetzungen gelten für die große und kleine Witwenrente in der gesetzlichen Rentenversicherung?

Antwort

Die Witwenrente der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland unterscheidet zwischen der kleinen und der großen Witwenrente. Die wichtigsten Voraussetzungen sind: **Allgemeine Voraussetzungen:** - Der verstorbene Ehepartner muss die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt haben oder bereits eine Rente bezogen haben. - Die Ehe muss zum Zeitpunkt des Todes bestanden haben und mindestens ein Jahr gedauert haben (Ausnahme: Tod durch Unfall oder besondere Umstände). - Es darf keine Wiederheirat vorliegen. **Kleine Witwenrente:** - Anspruch besteht, wenn keine der Voraussetzungen für die große Witwenrente erfüllt ist. - Die kleine Witwenrente wird in der Regel für 24 Monate gezahlt (bei Eheschließungen ab 2002). - Höhe: 25 % der Rente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte. **Große Witwenrente:** - Anspruch besteht, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: - Der überlebende Ehepartner ist mindestens 47 Jahre alt (seit 2024, vorher 45 bzw. 45 Jahre und einige Monate, je nach Todesjahr). - Es wird ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen erzogen, das noch nicht 18 Jahre alt ist. - Der überlebende Ehepartner ist erwerbsgemindert. - Die große Witwenrente wird unbefristet gezahlt. - Höhe: 55 % der Rente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte (bei Eheschließungen ab 2002; davor 60 %). **Weitere Hinweise:** - Eigene Einkünfte der Witwe/des Witwers werden auf die Witwenrente angerechnet. - Für eingetragene Lebenspartnerschaften gelten die gleichen Regelungen. Weitere Informationen findest du auf der Seite der [Deutschen Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Witwenrente/witwenrente_node.html).

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