Was sind die Voraussetzungen für die kleine Witwenrente?

Antwort

Die kleine Witwenrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Anspruch auf die kleine Witwenrente zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: 1. **Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft**: Die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft muss zum Zeitpunkt des Todes des Versicherten bestanden haben. 2. **Mindestversicherungszeit**: Der verstorbene Ehepartner oder Lebenspartner muss die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt haben. Diese Wartezeit kann auch durch Zeiten der Kindererziehung, Pflege oder durch andere rentenrechtliche Zeiten erfüllt werden. 3. **Alter und Erwerbsminderung**: Die kleine Witwenrente wird in der Regel nur bis zum 47. Lebensjahr gezahlt. Danach kann ein Anspruch auf die große Witwenrente bestehen. Eine Ausnahme besteht, wenn der Hinterbliebene erwerbsgemindert ist oder ein Kind erzieht. 4. **Kein Wiederheirat**: Der Anspruch auf die kleine Witwenrente erlischt, wenn der Hinterbliebene wieder heiratet. 5. **Dauer der Zahlung**: Die kleine Witwenrente wird für maximal 24 Monate nach dem Tod des Ehepartners oder Lebenspartners gezahlt. Weitere Informationen und Details können auf der Website der Deutschen Rentenversicherung nachgelesen werden: [Deutsche Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Home/home_node.html).

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