Große Witwenrente und selbständig?

Antwort

Die große Witwenrente kann unter bestimmten Voraussetzungen auch dann bezogen werden, wenn man selbständig ist. Grundsätzlich gilt, dass die Witwenrente an die Hinterbliebenen eines verstorbenen Ehepartners gezahlt wird, wenn dieser in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Für den Bezug der großen Witwenrente müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: 1. **Eheliche Verbindung**: Du musst mit dem verstorbenen Partner verheiratet gewesen sein. 2. **Dauer der Ehe**: Die Ehe muss mindestens ein Jahr gedauert haben, es sei denn, der Tod trat durch einen Unfall ein. 3. **Alter und Kinder**: Du musst entweder 45 Jahre oder älter sein oder ein Kind haben, das unter 18 Jahre alt ist oder behindert ist. 4. **Einkommensgrenze**: Bei selbständiger Tätigkeit gibt es eine Einkommensgrenze, die nicht überschritten werden darf, um die volle Witwenrente zu erhalten. Verdient man mehr, kann die Rente gekürzt oder ganz entfallen. Es ist ratsam, sich direkt bei der Deutschen Rentenversicherung oder einem Fachanwalt für Sozialrecht zu informieren, um die individuellen Ansprüche und Möglichkeiten zu klären.

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