Kann ich Witwenrente ohne Abzug beziehen, wenn ich einen Minijob ausübe?

Antwort

Wenn du eine Witwenrente beziehst und einen Minijob (bis 538 € monatlich, Stand 2024) aufnimmst, bleibt dieser Verdienst in der Regel anrechnungsfrei. Das bedeutet: Bis zu einem bestimmten Freibetrag wird dein Einkommen nicht auf die Witwenrente angerechnet. Der aktuelle Freibetrag (West) liegt 2024 bei 992,64 € monatlich (in den neuen Bundesländern: 964,32 €). Nur Einkommen, das diesen Freibetrag übersteigt, wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet. Ein Minijob liegt mit maximal 538 € monatlich deutlich unter diesem Freibetrag. Daher wird deine Witwenrente durch einen Minijob in der Regel nicht gekürzt. Weitere Informationen findest du bei der Deutschen Rentenversicherung: [https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Witwenrente-Witwerrente/witwenrente-witwerrente_node.html](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Witwenrente-Witwerrente/witwenrente-witwerrente_node.html)

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