Die Aktivrente ist kein offizieller Begriff der deutschen Rentenversicherung, sondern wird häufig im Zusammenhang mit betrieblicher Altersvorsorge oder bestimmten Versicherungsprodukten verwendet... [mehr]
Die Aktivrente ist ein Modell der Altersvorsorge, das in der Schweiz existiert. Sie ermöglicht es Personen, nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters weiterhin teilweise zu arbeiten und gleichzeitig eine Teilrente der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) zu beziehen. Die wichtigsten Bedingungen für die Aktivrente sind: 1. **Erreichen des ordentlichen Rentenalters:** Männer ab 65 Jahren, Frauen ab 64 Jahren (Stand 2024). 2. **Teilweiser Rentenbezug:** Es kann eine Teilrente zwischen 20 % und 80 % der vollen AHV-Rente bezogen werden. Der Rest wird später bezogen. 3. **Weiterarbeit:** Die versicherte Person arbeitet nach Erreichen des Rentenalters weiter, entweder in reduziertem Pensum oder in einer anderen Form der Erwerbstätigkeit. 4. **Anmeldung:** Die Teilrente muss bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse beantragt werden. 5. **Flexibilität:** Die Höhe der Teilrente kann einmal pro Jahr angepasst werden. 6. **Beitragszahlung:** Wer nach dem ordentlichen Rentenalter weiterarbeitet, zahlt weiterhin AHV-Beiträge auf den Erwerbseinkommen, wobei ein Freibetrag von CHF 1'400 pro Monat (CHF 16'800 pro Jahr) gilt. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite der AHV: https://www.ahv-iv.ch/de/Merkblaetter-Formulare/Merkblaetter/Altersrente Bitte beachte, dass sich die gesetzlichen Regelungen ändern können. Es empfiehlt sich, die aktuellen Informationen direkt bei der AHV oder einer Fachstelle einzuholen.
Die Aktivrente ist kein offizieller Begriff der deutschen Rentenversicherung, sondern wird häufig im Zusammenhang mit betrieblicher Altersvorsorge oder bestimmten Versicherungsprodukten verwendet... [mehr]
Die Aktivrente ist ein Begriff aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland und bezieht sich meist auf das Modell der „Flexirente“. Dabei können Rentnerinnen und Rentner neb... [mehr]
Versicherungsfremde Leistungen sind Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung, die nicht direkt mit der eigentlichen Aufgabe der Rentenversicherung – nämlich der Absicherung von Alters-,... [mehr]
Für Zeiten der Arbeitslosigkeit können in der gesetzlichen Rentenversicherung Entgeltpunkte angerechnet werden, allerdings gibt es dabei Unterschiede: **1. Arbeitslosengeld I (ALG I):** W... [mehr]
Der Wehrdienst in Deutschland wird bei der Rentenberechnung als sogenannte „Ersatzzeit“ berücksichtigt. Für Zeiten des Grundwehrdienstes (bzw. Zivildienstes) erhältst du per... [mehr]
Die persönlichen Entgeltpunkte sind ein zentrales Element der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Sie bestimmen, wie hoch deine spätere Rente ausfällt. Die Berechnung erfolg... [mehr]
Ein Rentenpunkt (auch Entgeltpunkt genannt) in der gesetzlichen Rentenversicherung Deutschlands entspricht dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten eines Jahres. Wer genau dieses Durchschnittsein... [mehr]
In Deutschland kannst du grundsätzlich ab dem 63. Lebensjahr in die sogenannte "Frührente" gehen, also vorzeitig eine Altersrente beziehen. Allerdings gibt es dabei einige wichtige... [mehr]
Für den Bezug der Altersrente in Deutschland gelten folgende grundlegende Voraussetzungen: 1. **Erreichen der Altersgrenze:** Die Regelaltersgrenze liegt derzeit bei 66 Jahren (Stand 2024)... [mehr]
Rentenpunkte (offiziell: Entgeltpunkte) in der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland können grundsätzlich nicht „verloren“ gehen, sobald sie einmal erworben wurden. Sie... [mehr]