Gilt die Aktivrente auch bei einem Bruttogehalt über 2000 Euro?

Antwort

Die Aktivrente ist ein Begriff aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland und bezieht sich meist auf das Modell der „Flexirente“. Dabei können Rentnerinnen und Rentner neben ihrer Altersrente weiterhin arbeiten und ein Einkommen erzielen. Die Höhe des Bruttogehalts spielt dabei eine Rolle für die Anrechnung auf die Rente. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr für vorgezogene Altersrenten. Das bedeutet: Auch wenn das Bruttogehalt über 2.000 Euro liegt, wird die Rente nicht mehr gekürzt. Rentnerinnen und Rentner können also beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass dies Auswirkungen auf die Höhe ihrer Altersrente hat. **Wichtig:** Diese Regelung gilt für Altersrenten. Bei Erwerbsminderungsrenten gelten weiterhin Hinzuverdienstgrenzen. **Fazit:** Ja, die Aktivrente (bzw. das Arbeiten neben der Altersrente) gilt auch bei einem Bruttogehalt über 2.000 Euro, ohne dass die Rente gekürzt wird. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Deutschen Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Flexirente/flexirente_node.html).

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