Der Wehrdienst in Deutschland wird bei der Rentenberechnung als sogenannte „Ersatzzeit“ berücksichtigt. Für Zeiten des Grundwehrdienstes (bzw. Zivildienstes) erhältst du per... [mehr]
Für Zeiten der Arbeitslosigkeit können in der gesetzlichen Rentenversicherung Entgeltpunkte angerechnet werden, allerdings gibt es dabei Unterschiede: **1. Arbeitslosengeld I (ALG I):** Während des Bezugs von Arbeitslosengeld I werden Rentenbeiträge gezahlt. Die Entgeltpunkte berechnen sich auf Basis von 80 % des letzten Bruttoarbeitsentgelts, das der Beitragsberechnung zugrunde liegt. Das bedeutet: - Für jeden Monat mit ALG I erhältst du Entgeltpunkte, als hättest du 80 % deines vorherigen Bruttoeinkommens verdient. **2. Arbeitslosengeld II (ALG II, „Hartz IV“):** Für Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II werden seit 2011 keine Rentenbeiträge mehr gezahlt. Es werden also keine Entgeltpunkte mehr gutgeschrieben. **3. Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug:** Wenn du arbeitslos bist, aber keine Leistungen beziehst, werden keine Entgeltpunkte angerechnet. **Beispielrechnung:** Angenommen, dein durchschnittliches Bruttoeinkommen vor der Arbeitslosigkeit entsprach dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten (2024: ca. 45.358 € jährlich). - 80 % davon wären 36.286,40 €. - Ein Entgeltpunkt entspricht dem Durchschnittsverdienst. - Für ein Jahr ALG I-Bezug würdest du also 0,8 Entgeltpunkte erhalten. **Wichtige Hinweise:** - Die Anrechnung ist auf maximal 24 Monate im gesamten Erwerbsleben begrenzt. - Für Zeiten vor 1992 gelten andere Regelungen. **Weitere Informationen:** - [Deutsche Rentenversicherung: Arbeitslosigkeit und Rente](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Arbeitslosigkeit/arbeitslosigkeit_node.html) Die genaue Höhe deiner Entgeltpunkte hängt also von deinem vorherigen Einkommen und der Dauer des ALG I-Bezugs ab.
Der Wehrdienst in Deutschland wird bei der Rentenberechnung als sogenannte „Ersatzzeit“ berücksichtigt. Für Zeiten des Grundwehrdienstes (bzw. Zivildienstes) erhältst du per... [mehr]
Die persönlichen Entgeltpunkte sind ein zentrales Element der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Sie bestimmen, wie hoch deine spätere Rente ausfällt. Die Berechnung erfolg... [mehr]
Entgeltpunkte sind ein zentrales Element im deutschen Rentenversicherungssystem. Sie dienen zur Berechnung der individuellen Rentenhöhe. Jeder Versicherte sammelt im Laufe seines Erwerbslebens En... [mehr]
Versicherungsfremde Leistungen sind Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung, die nicht direkt mit der eigentlichen Aufgabe der Rentenversicherung – nämlich der Absicherung von Alters-,... [mehr]
Für ein Studium und vorhergehende Ausbildungen können in der gesetzlichen Rentenversicherung sogenannte **Anrechnungszeiten** berücksichtigt werden. Diese Zeiten werden jedoch nicht wie... [mehr]
Ein Rentenpunkt (auch Entgeltpunkt genannt) in der gesetzlichen Rentenversicherung Deutschlands entspricht dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten eines Jahres. Wer genau dieses Durchschnittsein... [mehr]
Die Aktivrente ist ein Modell der Altersvorsorge, das in der Schweiz existiert. Sie ermöglicht es Personen, nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters weiterhin teilweise zu arbeiten und gleich... [mehr]
Rentenpunkte (offiziell: Entgeltpunkte) in der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland können grundsätzlich nicht „verloren“ gehen, sobald sie einmal erworben wurden. Sie... [mehr]
Ja, die Rentenversicherung erfährt, wenn du bei einem Minijob angemeldet bist. Arbeitgeber sind verpflichtet, Minijobs bei der Minijob-Zentrale zu melden. Die Minijob-Zentrale leitet die relevant... [mehr]
Um einen Antrag auf freiwillige Rentenversicherung zu stellen, gehst du in der Regel wie folgt vor: 1. **Informiere dich**: Überprüfe die Voraussetzungen für die freiwillige Rentenvers... [mehr]