Für Zeiten der Arbeitslosigkeit können in der gesetzlichen Rentenversicherung Entgeltpunkte angerechnet werden, allerdings gibt es dabei Unterschiede: **1. Arbeitslosengeld I (ALG I):** W... [mehr]
Für ein Studium und vorhergehende Ausbildungen können in der gesetzlichen Rentenversicherung sogenannte **Anrechnungszeiten** berücksichtigt werden. Diese Zeiten werden jedoch nicht wie reguläre Beitragszeiten bewertet, sondern mit einem geringeren Wert. **1. Schulische Ausbildung (z. B. Abitur):** - Zeiten einer schulischen Ausbildung nach dem 17. Lebensjahr werden als Anrechnungszeiten berücksichtigt. - Maximal 8 Jahre können angerechnet werden (z. B. für Abitur und Studium zusammen). - Für diese Zeiten werden **pauschal 0,0833 Entgeltpunkte pro Jahr** (das entspricht etwa 10 % des Durchschnittsverdienstes) angerechnet. **2. Studium:** - Auch das Studium nach dem 17. Lebensjahr zählt als Anrechnungszeit. - Die Bewertung erfolgt wie oben: 0,0833 Entgeltpunkte pro Jahr. **3. Berufsausbildung (betriebliche Ausbildung):** - Zeiten einer betrieblichen Ausbildung (z. B. Lehre) sind **Pflichtbeitragszeiten**. - Hier werden die tatsächlich gezahlten Beiträge berücksichtigt, meist ergibt das einen höheren Entgeltpunktwert als bei Anrechnungszeiten. **Beispielrechnung:** - 3 Jahre Studium nach dem 17. Lebensjahr: 3 x 0,0833 = **0,25 Entgeltpunkte** - 2 Jahre schulische Ausbildung nach dem 17. Lebensjahr: 2 x 0,0833 = **0,17 Entgeltpunkte** - 3 Jahre betriebliche Ausbildung: Hier hängt es vom tatsächlichen Verdienst ab, aber meist liegt der Wert pro Jahr zwischen 0,5 und 0,8 Entgeltpunkten. **Wichtige Hinweise:** - Die Anrechnungszeiten für Schule und Studium werden nur dann berücksichtigt, wenn sie nicht mit anderen rentenrechtlichen Zeiten (z. B. Beitragszeiten durch Arbeit) überschneiden. - Die Bewertung kann sich ändern, wenn während des Studiums z. B. Minijobs oder andere rentenversicherungspflichtige Tätigkeiten ausgeübt wurden. **Weitere Informationen:** - [Deutsche Rentenversicherung: Anrechnungszeiten](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Rechner-und-Formulare/Anrechnungszeiten.html) - [Deutsche Rentenversicherung: Entgeltpunkte](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Rechner-und-Formulare/Entgeltpunkte.html) Für eine individuelle Berechnung empfiehlt sich eine Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung.
Für Zeiten der Arbeitslosigkeit können in der gesetzlichen Rentenversicherung Entgeltpunkte angerechnet werden, allerdings gibt es dabei Unterschiede: **1. Arbeitslosengeld I (ALG I):** W... [mehr]
Der Wehrdienst in Deutschland wird bei der Rentenberechnung als sogenannte „Ersatzzeit“ berücksichtigt. Für Zeiten des Grundwehrdienstes (bzw. Zivildienstes) erhältst du per... [mehr]
Die persönlichen Entgeltpunkte sind ein zentrales Element der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Sie bestimmen, wie hoch deine spätere Rente ausfällt. Die Berechnung erfolg... [mehr]
Die Anzahl der Entgeltpunkte, die du bei 35 Beschäftigungsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben kannst, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie deinem Einkommen im Vergleic... [mehr]
In Deutschland sind Ausbildungszeiten für die Rente ab dem 17. Lebensjahr relevant. Das bedeutet, dass Zeiten, in denen du eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvierst, ab diesem Alter... [mehr]
Entgeltpunkte sind ein zentrales Element im deutschen Rentenversicherungssystem. Sie dienen zur Berechnung der individuellen Rentenhöhe. Jeder Versicherte sammelt im Laufe seines Erwerbslebens En... [mehr]
Ja, Berücksichtigungszeiten werden in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet, aber sie werden nicht direkt mit Entgeltpunkten bewertet. Berücksichtigungszeiten sind Zeiten, in denen... [mehr]
Ja, Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung werden in der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland mit 0,5 Entgeltpunkten pro Jahr bewertet. Diese Zeiten werden für die ersten dr... [mehr]