Versicherungsfremde Leistungen sind Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung, die nicht direkt mit der eigentlichen Aufgabe der Rentenversicherung – nämlich der Absicherung von Alters-,... [mehr]
Als Hinterbliebener kannst du Auskunft von der Deutschen Rentenversicherung erhalten, wenn du beispielsweise Informationen zu Rentenansprüchen eines verstorbenen Angehörigen benötigst. Dafür gehst du wie folgt vor: 1. **Kontaktaufnahme:** Wende dich an die Deutsche Rentenversicherung. Das geht telefonisch, schriftlich, online oder persönlich in einer Beratungsstelle. Die Kontaktdaten findest du auf der offiziellen Webseite: [www.deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de). 2. **Nachweis der Berechtigung:** Du musst nachweisen, dass du berechtigt bist, Auskunft zu erhalten (z. B. als Ehepartner, Kind oder gesetzlicher Erbe). Dafür werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt: - Sterbeurkunde des Verstorbenen - Nachweis über das Verwandtschaftsverhältnis (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde) - Ggf. Erbschein oder Testament 3. **Antrag stellen:** Stelle einen formlosen Antrag auf Auskunft oder nutze die entsprechenden Formulare der Rentenversicherung. Gib dabei die Versicherungsnummer des Verstorbenen an, falls bekannt. 4. **Datenschutz beachten:** Die Rentenversicherung prüft, ob du tatsächlich auskunftsberechtigt bist, da es sich um sensible Daten handelt. 5. **Bearbeitungszeit:** Die Bearbeitung kann einige Wochen dauern. Du erhältst die Auskunft in der Regel schriftlich. Weitere Informationen und Formulare findest du direkt bei der [Deutschen Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Hinterbliebene/hinterbliebene_node.html). Bei speziellen Fragen empfiehlt sich ein persönliches Beratungsgespräch bei einer Beratungsstelle der Rentenversicherung.
Versicherungsfremde Leistungen sind Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung, die nicht direkt mit der eigentlichen Aufgabe der Rentenversicherung – nämlich der Absicherung von Alters-,... [mehr]
Für Zeiten der Arbeitslosigkeit können in der gesetzlichen Rentenversicherung Entgeltpunkte angerechnet werden, allerdings gibt es dabei Unterschiede: **1. Arbeitslosengeld I (ALG I):** W... [mehr]
Der Wehrdienst in Deutschland wird bei der Rentenberechnung als sogenannte „Ersatzzeit“ berücksichtigt. Für Zeiten des Grundwehrdienstes (bzw. Zivildienstes) erhältst du per... [mehr]
Die persönlichen Entgeltpunkte sind ein zentrales Element der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Sie bestimmen, wie hoch deine spätere Rente ausfällt. Die Berechnung erfolg... [mehr]
Ein Rentenpunkt (auch Entgeltpunkt genannt) in der gesetzlichen Rentenversicherung Deutschlands entspricht dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten eines Jahres. Wer genau dieses Durchschnittsein... [mehr]
Die Aktivrente ist ein Modell der Altersvorsorge, das in der Schweiz existiert. Sie ermöglicht es Personen, nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters weiterhin teilweise zu arbeiten und gleich... [mehr]
Rentenpunkte (offiziell: Entgeltpunkte) in der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland können grundsätzlich nicht „verloren“ gehen, sobald sie einmal erworben wurden. Sie... [mehr]
Ja, die Rentenversicherung erfährt, wenn du bei einem Minijob angemeldet bist. Arbeitgeber sind verpflichtet, Minijobs bei der Minijob-Zentrale zu melden. Die Minijob-Zentrale leitet die relevant... [mehr]
Um einen Antrag auf freiwillige Rentenversicherung zu stellen, gehst du in der Regel wie folgt vor: 1. **Informiere dich**: Überprüfe die Voraussetzungen für die freiwillige Rentenvers... [mehr]
Um in die freiwillige Rentenversicherung einzutreten, musst du einige Schritte beachten: 1. **Prüfung der Voraussetzungen**: Du solltest zunächst klären, ob du die Voraussetzungen f&uu... [mehr]