Wie erhalten Hinterbliebene Auskunft von der Rentenversicherung?

Antwort

Als Hinterbliebener kannst du Auskunft von der Deutschen Rentenversicherung erhalten, wenn du beispielsweise Informationen zu Rentenansprüchen eines verstorbenen Angehörigen benötigst. Dafür gehst du wie folgt vor: 1. **Kontaktaufnahme:** Wende dich an die Deutsche Rentenversicherung. Das geht telefonisch, schriftlich, online oder persönlich in einer Beratungsstelle. Die Kontaktdaten findest du auf der offiziellen Webseite: [www.deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de). 2. **Nachweis der Berechtigung:** Du musst nachweisen, dass du berechtigt bist, Auskunft zu erhalten (z. B. als Ehepartner, Kind oder gesetzlicher Erbe). Dafür werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt: - Sterbeurkunde des Verstorbenen - Nachweis über das Verwandtschaftsverhältnis (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde) - Ggf. Erbschein oder Testament 3. **Antrag stellen:** Stelle einen formlosen Antrag auf Auskunft oder nutze die entsprechenden Formulare der Rentenversicherung. Gib dabei die Versicherungsnummer des Verstorbenen an, falls bekannt. 4. **Datenschutz beachten:** Die Rentenversicherung prüft, ob du tatsächlich auskunftsberechtigt bist, da es sich um sensible Daten handelt. 5. **Bearbeitungszeit:** Die Bearbeitung kann einige Wochen dauern. Du erhältst die Auskunft in der Regel schriftlich. Weitere Informationen und Formulare findest du direkt bei der [Deutschen Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Hinterbliebene/hinterbliebene_node.html). Bei speziellen Fragen empfiehlt sich ein persönliches Beratungsgespräch bei einer Beratungsstelle der Rentenversicherung.

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