In Bayern wird die Studienzeit grundsätzlich nicht auf die ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet, die für die Berechnung der Beamtenpension relevant ist. Es gibt jedoch Ausnahmen, be... [mehr]
In Bayern wird die Studienzeit grundsätzlich nicht auf die ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet, die für die Berechnung der Beamtenpension relevant ist. Es gibt jedoch Ausnahmen, be... [mehr]
Die Beamtenpension wird in der Regel auf Basis der letzten Besoldung des Beamten berechnet. Dabei fließen die Dienstjahre und die jeweilige Besoldungsgruppe in die Berechnung ein. Die Höhe... [mehr]