In Bayern wird die Studienzeit grundsätzlich nicht auf die ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet, die für die Berechnung der Beamtenpension relevant ist. Es gibt jedoch Ausnahmen, be... [mehr]
In Bayern wird die Studienzeit grundsätzlich nicht auf die ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet, die für die Berechnung der Beamtenpension relevant ist. Es gibt jedoch Ausnahmen, be... [mehr]
Die Beamtenpension wird in der Regel auf Basis der letzten Besoldung des Beamten berechnet. Dabei fließen die Dienstjahre und die jeweilige Besoldungsgruppe in die Berechnung ein. Die Höhe... [mehr]
Eine Beamtenpension (auch Ruhegehalt genannt) kann durch verschiedene Faktoren gemindert werden. Zu den wichtigsten Gründen zählen: 1. **Anrechnung von Vordienstzeiten**: Nicht alle Dienstz... [mehr]