Die Beamtenpension wird in der Regel auf Basis der letzten Besoldung des Beamten berechnet. Dabei fließen die Dienstjahre und die jeweilige Besoldungsgruppe in die Berechnung ein. Die Höhe der Pension beträgt in der Regel einen bestimmten Prozentsatz der letzten Besoldung, wobei dieser Prozentsatz mit der Anzahl der Dienstjahre steigt. In Deutschland liegt der Regelwert bei 71,75 % der letzten Besoldung für 40 Dienstjahre. Es können jedoch auch individuelle Faktoren und Regelungen je nach Bundesland oder Dienstherrn eine Rolle spielen.