Die Höhe der Witwenrente (bzw. genauer: das Witwengeld) für die Hinterbliebenen eines verstorbenen Beamten richtet sich nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) und unterscheidet sich von... [mehr]
In Bayern wird die Studienzeit grundsätzlich nicht auf die ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet, die für die Berechnung der Beamtenpension relevant ist. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise wenn das Studium eine zwingende Voraussetzung für die Einstellung in den Beamtenstatus war. In solchen Fällen kann die Studienzeit unter bestimmten Bedingungen teilweise berücksichtigt werden. Für detaillierte und individuelle Informationen empfiehlt es sich, die zuständige Pensionsbehörde oder das Landesamt für Finanzen in Bayern zu kontaktieren.
Die Höhe der Witwenrente (bzw. genauer: das Witwengeld) für die Hinterbliebenen eines verstorbenen Beamten richtet sich nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) und unterscheidet sich von... [mehr]
Die Höhe der landwirtschaftlichen Rente in Bayern hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere davon, wie viele Beitragsjahre in die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) eingezahlt wur... [mehr]
Eine Beamtenpension (auch Ruhegehalt genannt) kann durch verschiedene Faktoren gemindert werden. Zu den wichtigsten Gründen zählen: 1. **Anrechnung von Vordienstzeiten**: Nicht alle Dienstz... [mehr]
In Bayern können Beamte in der Regel mit Vollendung des 67. Lebensjahres in den Ruhestand gehen. Für Beamte, die vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, gilt eine schrittweise Anhebung des Pens... [mehr]