In Bayern können Beamte in der Regel mit Vollendung des 67. Lebensjahres in den Ruhestand gehen. Für Beamte, die vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, gilt eine schrittweise Anhebung des Pens... [mehr]
In Bayern wird die Studienzeit grundsätzlich nicht auf die ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet, die für die Berechnung der Beamtenpension relevant ist. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise wenn das Studium eine zwingende Voraussetzung für die Einstellung in den Beamtenstatus war. In solchen Fällen kann die Studienzeit unter bestimmten Bedingungen teilweise berücksichtigt werden. Für detaillierte und individuelle Informationen empfiehlt es sich, die zuständige Pensionsbehörde oder das Landesamt für Finanzen in Bayern zu kontaktieren.
In Bayern können Beamte in der Regel mit Vollendung des 67. Lebensjahres in den Ruhestand gehen. Für Beamte, die vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, gilt eine schrittweise Anhebung des Pens... [mehr]