Wird bei Beamtenpension in Bayern auch die Studienzeit angerechnet?

Antwort

In Bayern wird die Studienzeit grundsätzlich nicht auf die ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet, die für die Berechnung der Beamtenpension relevant ist. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise wenn das Studium eine zwingende Voraussetzung für die Einstellung in den Beamtenstatus war. In solchen Fällen kann die Studienzeit unter bestimmten Bedingungen teilweise berücksichtigt werden. Für detaillierte und individuelle Informationen empfiehlt es sich, die zuständige Pensionsbehörde oder das Landesamt für Finanzen in Bayern zu kontaktieren.

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