Ein Beamter in Deutschland bezieht in der Regel Pension ab dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze. Diese Altersgrenze liegt derzeit bei 67 Jahren, kann aber je nach Geburtsjahr und Dienstverh&aum... [mehr]
In Bayern können Beamte in der Regel mit Vollendung des 67. Lebensjahres in den Ruhestand gehen. Für Beamte, die vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, gilt eine schrittweise Anhebung des Pensionsalters. Ein Beamter des Jahrgangs 1970 kann daher regulär mit 67 Jahren in den Ruhestand gehen, also im Jahr 2037. Es gibt jedoch auch Ausnahmen und Sonderregelungen, z.B. für Schwerbehinderte oder bei vorzeitigem Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen.
Ein Beamter in Deutschland bezieht in der Regel Pension ab dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze. Diese Altersgrenze liegt derzeit bei 67 Jahren, kann aber je nach Geburtsjahr und Dienstverh&aum... [mehr]
Beamte erhalten eine Pension, die sich nach ihrem letzten Gehalt und der Dauer ihrer Dienstzeit richtet. Die Höhe der Pension beträgt in der Regel etwa 71,75 % des letzten Gehalts, wenn der... [mehr]
Wenn du einige Jahre verbeamtet warst und danach für den Rest deines Lebens angestellt bist, hat das Auswirkungen auf deine Pension und Rente. In Deutschland gilt Folgendes: 1. **Pension aus dem... [mehr]
In Bayern wird die Studienzeit grundsätzlich nicht auf die ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet, die für die Berechnung der Beamtenpension relevant ist. Es gibt jedoch Ausnahmen, be... [mehr]