Welche Möglichkeiten gibt es, als Beamtin möglichst früh in Pension zu gehen?

Antwort

Für Beamtinnen und Beamte in Deutschland gelten spezielle Regelungen für den Eintritt in den Ruhestand (Pension). Die wichtigsten Möglichkeiten, um so früh wie möglich in Pension zu gehen, sind: 1. **Reguläres Pensionsalter** Das reguläre Pensionsalter wird schrittweise auf 67 Jahre angehoben (je nach Geburtsjahrgang). Für vor 1947 Geborene liegt es noch bei 65 Jahren, für später Geborene steigt es stufenweise. 2. **Vorzeitiger Ruhestand auf Antrag** Ein vorzeitiger Ruhestand ist grundsätzlich ab dem 63. Lebensjahr möglich. Dabei wird die Pension jedoch dauerhaft gekürzt (Abschläge von 3,6 % pro Jahr, das vor dem regulären Pensionsalter in den Ruhestand gegangen wird, maximal 10,8 %). 3. **Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit** Bei dauerhafter Dienstunfähigkeit (z. B. aus gesundheitlichen Gründen) kann eine Beamtin unabhängig vom Alter in den Ruhestand versetzt werden. Die Mindestdienstzeit (in der Regel fünf Jahre) muss erfüllt sein. Auch hier kann es zu Abschlägen kommen, wenn das 63. Lebensjahr noch nicht vollendet ist. 4. **Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen** Für bestimmte Berufsgruppen wie Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug oder schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte gelten teilweise niedrigere Altersgrenzen (z. B. 60 oder 62 Jahre). Die genauen Regelungen sind je nach Bundesland und Laufbahn unterschiedlich. 5. **Schwerbehinderung** Schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte können ab dem 60. Lebensjahr (in manchen Bundesländern ab 62) in den Ruhestand gehen, ebenfalls mit Abschlägen. **Wichtige Hinweise:** - Die genauen Regelungen können je nach Bundesland, Dienstherr (Bund, Land, Kommune) und Laufbahn variieren. - Abschläge auf die Pension sind bei vorzeitigem Ruhestand üblich. - Eine Mindestdienstzeit (in der Regel fünf Jahre) ist Voraussetzung für den Anspruch auf Pension. Weitere Informationen findest du z. B. auf den Seiten des [Bundesministeriums des Innern und für Heimat](https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/beamte/beamte-node.html). Für eine individuelle Beratung empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der Personalstelle oder dem zuständigen Versorgungsamt.

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