Beamte erhalten eine Pension, die sich nach ihrem letzten Gehalt und der Dauer ihrer Dienstzeit richtet. Die Höhe der Pension beträgt in der Regel etwa 71,75 % des letzten Gehalts, wenn der... [mehr]
Ja, es ist grundsätzlich möglich, gleichzeitig Rente und Pension zu beziehen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das betrifft vor allem Personen, die im Laufe ihres Berufslebens sowohl in der gesetzlichen Rentenversicherung (z. B. als Angestellte oder Arbeiter) als auch im Beamtenverhältnis (mit Anspruch auf Pension) gearbeitet haben. **Typische Fälle:** - Wer zunächst als Angestellter gearbeitet und Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat und später Beamter wurde, kann aus beiden Systemen Ansprüche erwerben. - Nach dem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis (z. B. durch Entlassung oder Wechsel in den Ruhestand) und anschließender versicherungspflichtiger Beschäftigung kann ebenfalls ein Anspruch auf beide Leistungen entstehen. **Wichtige Hinweise:** - Die Pension wird in der Regel auf die Rente angerechnet, um eine sogenannte „Doppelversorgung“ zu vermeiden. Das bedeutet, dass die gesetzliche Rente auf die Pension angerechnet wird und sich die Gesamtversorgung dadurch verringern kann. - Die genaue Anrechnung und Berechnung ist komplex und hängt von individuellen Faktoren ab (z. B. Dauer der Beschäftigungszeiten, Höhe der Ansprüche, rechtliche Regelungen im jeweiligen Bundesland). **Fazit:** Ein gleichzeitiger Bezug von Rente und Pension ist möglich, aber es gibt Anrechnungsregelungen, die eine Überversorgung verhindern sollen. Für eine individuelle Berechnung empfiehlt sich eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung ([www.deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de)) und der zuständigen Versorgungsbehörde.
Beamte erhalten eine Pension, die sich nach ihrem letzten Gehalt und der Dauer ihrer Dienstzeit richtet. Die Höhe der Pension beträgt in der Regel etwa 71,75 % des letzten Gehalts, wenn der... [mehr]
Wenn du einige Jahre verbeamtet warst und danach für den Rest deines Lebens angestellt bist, hat das Auswirkungen auf deine Pension und Rente. In Deutschland gilt Folgendes: 1. **Pension aus dem... [mehr]
Um deine zukünftige Altersrente ab Dezember 2025 berechnen zu können, sind einige zusätzliche Informationen notwendig. Die Angabe „596880 Rentpunkte“ scheint ein Tippfehler... [mehr]
Die Auszahlung der gesetzlichen Rente in Deutschland beginnt grundsätzlich mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze. Diese liegt – je nach Geburtsjahrgang – zwischen 65 und 67 Jahren.... [mehr]
Ab 2026 gilt in Deutschland ein neuer Grundfreibetrag bei der Besteuerung von Renten, der sogenannte Rentenfreibetrag. Die oft genannte Zahl von „2.000 Euro steuerfrei“ bezieht sich jedoch... [mehr]
Ja, in Deutschland ist es grundsätzlich möglich, gleichzeitig Rente und Lohn zu beziehen. Das nennt sich „flexibler Übergang in den Ruhestand“ oder „Teilrente“.... [mehr]
Um eine grobe Schätzung deiner späteren gesetzlichen Rente zu machen, kann man sich am sogenannten „Entgeltesystem“ Deutschen Rentenversicherungieren. **So funktioniert das Syst... [mehr]
Wie viel weniger du monatlich bei der Rente hast, wenn du 100 Euro weniger netto im Monat verdienst, hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere: - deinem Bruttogehalt, - deinem Alter, - der Da... [mehr]
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Pflegeversicherung für Rentner in Deutschland werden prozentual von der Bruttorente berechnet. Die genauen Sätze (Stand 2024)... [mehr]
Für Beamtinnen und Beamte in Deutschland gelten spezielle Regelungen für den Eintritt in den Ruhestand (Pension). Die wichtigsten Möglichkeiten, um so früh wie möglich in Pens... [mehr]