Kann man gleichzeitig Rente und Pension beziehen?

Antwort

Ja, es ist grundsätzlich möglich, gleichzeitig Rente und Pension zu beziehen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das betrifft vor allem Personen, die im Laufe ihres Berufslebens sowohl in der gesetzlichen Rentenversicherung (z. B. als Angestellte oder Arbeiter) als auch im Beamtenverhältnis (mit Anspruch auf Pension) gearbeitet haben. **Typische Fälle:** - Wer zunächst als Angestellter gearbeitet und Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat und später Beamter wurde, kann aus beiden Systemen Ansprüche erwerben. - Nach dem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis (z. B. durch Entlassung oder Wechsel in den Ruhestand) und anschließender versicherungspflichtiger Beschäftigung kann ebenfalls ein Anspruch auf beide Leistungen entstehen. **Wichtige Hinweise:** - Die Pension wird in der Regel auf die Rente angerechnet, um eine sogenannte „Doppelversorgung“ zu vermeiden. Das bedeutet, dass die gesetzliche Rente auf die Pension angerechnet wird und sich die Gesamtversorgung dadurch verringern kann. - Die genaue Anrechnung und Berechnung ist komplex und hängt von individuellen Faktoren ab (z. B. Dauer der Beschäftigungszeiten, Höhe der Ansprüche, rechtliche Regelungen im jeweiligen Bundesland). **Fazit:** Ein gleichzeitiger Bezug von Rente und Pension ist möglich, aber es gibt Anrechnungsregelungen, die eine Überversorgung verhindern sollen. Für eine individuelle Berechnung empfiehlt sich eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung ([www.deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de)) und der zuständigen Versorgungsbehörde.

Kategorie: Rente Tags: Rente Pension Doppelbezug
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