Beamte erhalten eine Pension, die sich nach ihrem letzten Gehalt und der Dauer ihrer Dienstzeit richtet. Die Höhe der Pension beträgt in der Regel etwa 71,75 % des letzten Gehalts, wenn der... [mehr]
Ja, es ist grundsätzlich möglich, gleichzeitig Rente und Pension zu beziehen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das betrifft vor allem Personen, die im Laufe ihres Berufslebens sowohl in der gesetzlichen Rentenversicherung (z. B. als Angestellte oder Arbeiter) als auch im Beamtenverhältnis (mit Anspruch auf Pension) gearbeitet haben. **Typische Fälle:** - Wer zunächst als Angestellter gearbeitet und Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat und später Beamter wurde, kann aus beiden Systemen Ansprüche erwerben. - Nach dem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis (z. B. durch Entlassung oder Wechsel in den Ruhestand) und anschließender versicherungspflichtiger Beschäftigung kann ebenfalls ein Anspruch auf beide Leistungen entstehen. **Wichtige Hinweise:** - Die Pension wird in der Regel auf die Rente angerechnet, um eine sogenannte „Doppelversorgung“ zu vermeiden. Das bedeutet, dass die gesetzliche Rente auf die Pension angerechnet wird und sich die Gesamtversorgung dadurch verringern kann. - Die genaue Anrechnung und Berechnung ist komplex und hängt von individuellen Faktoren ab (z. B. Dauer der Beschäftigungszeiten, Höhe der Ansprüche, rechtliche Regelungen im jeweiligen Bundesland). **Fazit:** Ein gleichzeitiger Bezug von Rente und Pension ist möglich, aber es gibt Anrechnungsregelungen, die eine Überversorgung verhindern sollen. Für eine individuelle Berechnung empfiehlt sich eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung ([www.deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de)) und der zuständigen Versorgungsbehörde.
Beamte erhalten eine Pension, die sich nach ihrem letzten Gehalt und der Dauer ihrer Dienstzeit richtet. Die Höhe der Pension beträgt in der Regel etwa 71,75 % des letzten Gehalts, wenn der... [mehr]
Wenn du einige Jahre verbeamtet warst und danach für den Rest deines Lebens angestellt bist, hat das Auswirkungen auf deine Pension und Rente. In Deutschland gilt Folgendes: 1. **Pension aus dem... [mehr]
Um deinen Rentenanspruch genau zu berechnen, sind mehrere individuelle Faktoren entscheidend. Die wichtigsten sind: - Dein Bruttoeinkommen in den einzelnen Jahren - Die daraus resultierenden Entgeltp... [mehr]
In die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland zahlen in der Regel folgende Personengruppen ein: 1. **Arbeitnehmer**: Sie zahlen gemeinsam mit ihrem Arbeitgeber Beiträge in die gesetzliche... [mehr]
Die Höhe der Witwenrente (korrekt: Witwengeld) für die Hinterbliebenen eines verstorbenen Beamten richtet sich nach den beamtenrechtlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Beamtenversorgu... [mehr]
Als Jahrgang Mai 1962 liegt dein reguläres Renteneintrittsalter bei 66 Jahren und 8 Monaten. Das bedeutet, du erreichst die Regelaltersrente im Januar 2029. Wichtige Punkte: - **Regelaltersrent... [mehr]
Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente (voll geminderte Rente) gelten bestimmte Hinzuverdienstgrenzen. Für das Jahr 2024 liegt die jährliche Hinzuverdienstgrenze bei **17.823,75 Euro** brut... [mehr]
Eine Frau, die 1960 geboren wurde, kann in Deutschland regulär mit 66 Jahren und 4 Monaten die gesetzliche Altersrente ohne Abschläge beziehen. Das bedeutet, der reguläre Rentenbeginn i... [mehr]
Wie viel Rente eine Einzahlung von 10.000 Euro bringt, hängt von mehreren Faktoren ab: 1. **Art der Einzahlung**: Geht es um die gesetzliche Rentenversicherung, eine private Rentenversicherung o... [mehr]
Die gesetzliche Rente in Deutschland wird nach dem sogenannten „Punktesystem“ berechnet. Die wichtigsten Faktoren sind: 1. **Entgeltpunkte (EP):** Für jedes Jahr, in dem du Beit... [mehr]