Wer zahlt in die Rente ein?

Antwort

In die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland zahlen in der Regel folgende Personengruppen ein: 1. **Arbeitnehmer**: Sie zahlen gemeinsam mit ihrem Arbeitgeber Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Der Beitrag wird automatisch vom Bruttolohn abgezogen. 2. **Arbeitgeber**: Sie übernehmen die Hälfte des Rentenversicherungsbeitrags für ihre Arbeitnehmer. 3. **Selbstständige**: Bestimmte selbstständige Berufsgruppen (z. B. Handwerker, Künstler, Publizisten) sind verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Andere Selbstständige können sich freiwillig versichern. 4. **Pflichtversicherte**: Dazu gehören z. B. Auszubildende, Menschen im freiwilligen sozialen Jahr oder im Bundesfreiwilligendienst. 5. **Freiwillig Versicherte**: Personen, die nicht mehr versicherungspflichtig sind (z. B. nach Auslandsaufenthalt), können freiwillig Beiträge einzahlen. 6. **Sonderfälle**: Auch während bestimmter Zeiten wie Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder Bezug von Arbeitslosengeld werden Beiträge (ganz oder teilweise) von anderen Stellen (z. B. der Bundesagentur für Arbeit oder der Pflegekasse) eingezahlt. Weitere Informationen findest du auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung: https://www.deutsche-rentenversicherung.de Falls du eine bestimmte Personengruppe meinst, stelle bitte eine präzisere Frage.

Kategorie: Rente Tags: Rente Beitrag Versicherung
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