Was passiert mit der Pension oder Rente, wenn ich einige Jahre verbeamtet war und dann angestellt bin?

Antwort

Wenn du einige Jahre verbeamtet warst und danach für den Rest deines Lebens angestellt bist, hat das Auswirkungen auf deine Pension und Rente. In Deutschland gilt Folgendes: 1. **Pension aus dem Beamtenverhältnis**: Die Zeit, die du als Beamter tätig warst, wird in der Regel in die Berechnung deiner Pension einbezogen. Die Pension wird auf Basis der Dienstjahre, der Besoldungsgruppe und der letzten Bezüge berechnet. Wenn du nach deiner Beamtenzeit nicht mehr im öffentlichen Dienst tätig bist, hast du keinen Anspruch auf eine Beamtenpension für die Zeit, die du als Angestellter arbeitest. 2. **Rente aus der Angestelltenzeit**: Während deiner Zeit als Angestellter zahlst du in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Diese Beiträge werden für die Berechnung deiner gesetzlichen Rente berücksichtigt. Die Rente wird auf Basis der eingezahlten Beiträge und der Versicherungsjahre berechnet. 3. **Zusammenführung der Ansprüche**: Es ist möglich, dass du sowohl Ansprüche auf eine Beamtenpension als auch auf eine gesetzliche Rente hast. Bei der Berechnung der Rente wird die Zeit als Beamter nicht direkt angerechnet, aber du hast Anspruch auf die Pension für die Zeit, die du verbeamtet warst. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Pensionskasse und der Rentenversicherung zu informieren, um genaue Informationen über deine individuellen Ansprüche und die Berechnung zu erhalten.

Kategorie: Rente Tags: Pension Rente Verbeamtet
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