In der Regel bedeutet ein Verzicht auf die Hinterbliebenenversorgung, dass im Falle des Todes des Versorgungsberechtigten keine Leistungen an die Hinterbliebenen (z. B. Ehepartner oder Kinder) gezahlt... [mehr]
In der Regel bedeutet ein Verzicht auf die Hinterbliebenenversorgung, dass im Falle des Todes des Versorgungsberechtigten keine Leistungen an die Hinterbliebenen (z. B. Ehepartner oder Kinder) gezahlt... [mehr]
Die Hinterbliebenenversorgung in Rheinland-Pfalz bezieht sich auf finanzielle Leistungen, die Angehörige von verstorbenen Personen erhalten können. Diese Versorgung soll sicherstellen, dass... [mehr]