In der Regel bedeutet ein Verzicht auf die Hinterbliebenenversorgung, dass im Falle des Todes des Versorgungsberechtigten keine Leistungen an die Hinterbliebenen (z. B. Ehepartner oder Kinder) gezahlt werden. Dies kann in bestimmten Pensionszusagen oder -verträgen festgelegt sein. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen der Pensionszusage zu prüfen, da diese von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein können. Bei Unsicherheiten sollte rechtlicher Rat eingeholt werden, um die individuellen Ansprüche und Regelungen zu klären.