Wann ist ein Straftatbestand gesühnt?

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Ein Straftatbestand ist „gesühnt“, wenn die rechtlichen Konsequenzen für die begangene Straftat vollständig erfüllt wurden. Das bedeutet in der Regel: 1. **Strafvollstreckung**: Die verhängte Strafe (z. B. Freiheitsstrafe, Geldstrafe) wurde vollständig verbüßt oder bezahlt. 2. **Strafaussetzung zur Bewährung**: Die Bewährungszeit wurde erfolgreich absolviert, ohne dass die Bewährung widerrufen wurde. 3. **Verfahrenseinstellung gegen Auflagen**: Die Auflagen wurden erfüllt und das Verfahren endgültig eingestellt. Im juristischen Sinne spricht man oft davon, dass die „Strafe verbüßt“ oder „getilgt“ ist. Nach Tilgung der Strafe wird die Tat auch nicht mehr im Führungszeugnis aufgeführt (§ 46 Bundeszentralregistergesetz – BZRG). Der Begriff „Sühne“ ist eher umgangssprachlich oder moralisch geprägt und meint, dass jemand für sein Unrecht gebüßt hat. Im rechtlichen Kontext ist entscheidend, dass die Strafe vollstreckt und die Tat nach Ablauf bestimmter Fristen aus dem Register getilgt ist. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/fokus/themen/Strafrecht/_node.html).

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