Werden angestellte Steuerberater verurteilt, wenn sie nur die Anweisung ihres Chefs befolgen?

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Ja, auch angestellte Steuerberater können strafrechtlich oder berufsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie rechtswidrige Anweisungen ihres Chefs befolgen. Im deutschen Recht gilt grundsätzlich das sogenannte „Verantwortungsprinzip“: Jeder ist für sein eigenes Handeln verantwortlich. Das bedeutet, dass sich ein angestellter Steuerberater nicht einfach darauf berufen kann, nur auf Anweisung gehandelt zu haben. Wenn ein angestellter Steuerberater zum Beispiel wissentlich an einer Steuerhinterziehung mitwirkt oder unrichtige Steuererklärungen abgibt, macht er sich selbst strafbar – auch wenn der Chef die Anweisung dazu gegeben hat. In solchen Fällen kann es zu strafrechtlichen Verurteilungen oder berufsrechtlichen Sanktionen (z.B. durch die Steuerberaterkammer) kommen. Allerdings kann im Einzelfall die konkrete Situation (z.B. Zwangslage, Irrtum, Druck durch den Arbeitgeber) strafmildernd berücksichtigt werden. Dennoch entbindet die Anweisung des Chefs nicht von der eigenen Verantwortung. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Bundessteuerberaterkammer](https://www.bstbk.de/de/) oder im [Steuerberatungsgesetz (StBerG)](https://www.gesetze-im-internet.de/stberg/).

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