Was bedeuten objektiver und subjektiver Tatbestand in der Pflege?

Antwort vom

**Objektiver Tatbestand** in der Pflege: Das sind die **äußerlich feststellbaren Fakten** einer Handlung oder eines Vorfalls. Also das, was tatsächlich passiert ist und beobachtet oder nachgewiesen werden kann, z. B. eine unterlassene Lagerung, falsche Medikamentengabe oder fehlende Dokumentation. **Subjektiver Tatbestand** in der Pflege: Das betrifft die **innere Haltung oder das Verschulden** der handelnden Person. Also ob jemand **vorsätzlich** oder **fahrlässig** gehandelt hat und ob die Person erkennen konnte, dass ihr Verhalten falsch oder schädlich ist. **Kurz gesagt:** - **Objektiv** = Was ist passiert - **Subjektiv** = Mit welcher Absicht oder welchem Verschulden ist es passiert

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