Anwalt für Strafrecht und Opferrecht?

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**Wenn du als Beschuldigter Hilfe brauchst, ist ein Anwalt für Strafrecht richtig; wenn du als Geschädigter deine Rechte im Strafverfahren durchsetzen willst, brauchst du einen Anwalt mit Schwerpunkt Opferrecht bzw. Opfervertretung/Nebenklage.** ## Der entscheidende Unterschied Ein Strafverteidiger vertritt die Person, gegen die ermittelt wird oder Anklage erhoben wurde. Ein Opferanwalt vertritt die verletzte Person im Strafverfahren, typischerweise als Nebenkläger oder anwaltlicher Beistand. Der Nebenkläger hat eigene Verfahrensrechte, etwa Anwesenheit in der Hauptverhandlung, Fragerecht, Beweisantragsrechte und das Recht, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__397.html)) ## „Opferrecht“ ist meist kein eigener Fachanwaltstitel Wichtig ist ein häufiger Irrtum: „Opferrecht“ ist in Deutschland normalerweise keine eigene offizielle Fachanwaltsbezeichnung. Offiziell gibt es den Fachanwalt für Strafrecht. Ein Anwalt kann aber zusätzlich einen Tätigkeitsschwerpunkt auf Opfervertretung, Nebenklage, Gewaltschutz, Schmerzensgeld oder Zeugenbeistand haben. Die Anwaltszulassung selbst richtet sich nach dem anwaltlichen Berufsrecht; entscheidend für dich ist deshalb nicht das Wort „Opferrecht“, sondern ob der Anwalt tatsächlich Opfer im Strafverfahren vertritt. ([bmj.de](https://www.bmj.de/DE/themen/wege_zum_recht/rechtsanwaelte_notare/anwaelte/berufsrecht_anwaelte.html)) ## Wann ein Opferanwalt besonders sinnvoll ist Besonders wichtig ist das bei Sexualdelikten, schwerer Gewalt, Stalking, häuslicher Gewalt oder wenn du Akteneinsicht, Schutzrechte oder eine Nebenklage brauchst. Nicht jedes Opfer ist automatisch Nebenkläger, aber bei vielen schweren Delikten ist das gesetzlich vorgesehen; in weiteren Fällen kommt es auf besondere Gründe an. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__395.html)) ## Praktisch die beste Auswahl Suche nicht einfach nach „Anwalt für Opferrecht“, sondern nach: - Fachanwalt für Strafrecht - Schwerpunkt Opfervertretung - Nebenklagevertretung - Zeugenbeistand - Gewaltschutz / Opferschutz Der beste Anwalt für diesen Bereich ist meist **kein allgemeiner Strafrechtler**, sondern ein Strafrechtler, der regelmäßig **Opfer und Nebenkläger** vertritt. Genau das macht in der Praxis den Unterschied.

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