Warum wurde der österreichische Bischof wegen sexueller Übergriffe an Kindern nicht strafrechtlich verfolgt?

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**Meistens wurde in solchen österreichischen Kirchenfällen nicht deshalb nicht verfolgt, weil ein Bischof „geschützt“ gewesen wäre, sondern weil die Taten nach staatlichem Strafrecht oft bereits verjährt waren, Beschuldigte teils schon tot waren oder die Beweislage für eine Anklage nicht mehr ausreichte.** ([oe1.orf.at](https://oe1.orf.at/artikel/278979/Ueber-100-Anzeigen-keine-Anklage)) ## Der entscheidende Punkt Die Prämisse ist also zu pauschal: Nicht jeder Fall wurde einfach bewusst nicht verfolgt. In Österreich sind viele Missbrauchsfälle in der Kirche erst Jahrzehnte später öffentlich geworden. Genau dann scheiterte eine strafrechtliche Verfolgung häufig daran, dass die Verjährungsfrist schon abgelaufen war. Die Staatsanwaltschaft Wien stellte in einer größeren Aufarbeitung Verfahren teils wegen Verjährung, teils wegen Todes der Beschuldigten ein. ([oe1.orf.at](https://oe1.orf.at/artikel/278979/Ueber-100-Anzeigen-keine-Anklage)) Wichtig ist dabei: Dass ein Verfahren eingestellt wird, bedeutet nicht automatisch, dass nichts passiert ist. Es bedeutet nur, dass der Staat unter den geltenden Strafprozessregeln keine Anklage mehr führen konnte oder durfte. Das wird auch in Aufarbeitungsberichten zu alten Gewalt- und Missbrauchsfällen ausdrücklich so eingeordnet. ([files.orf.at](https://files.orf.at/vietnam2/files/tir/202249/949915_fh_endbericht_demut_friedmann_stepanek_20221203_949915.pdf)) ## Warum das gerade bei kirchlichen Fällen oft vorkam Der typische Unterschied zu vielen anderen Delikten ist der Zeitabstand. Betroffene sprechen über Übergriffe im Kindesalter oft erst sehr viel später. Bei kirchlichen Strukturen kamen zusätzlich Angst, Abhängigkeit, Scham und die Autorität des Täters dazu. Praktisch heißt das: Als Anzeigen kamen, war das Strafrecht oft schon „zu spät dran“. ([fm4.orf.at](https://fm4.orf.at/stories/2966184/)) Ein zweiter Punkt ist, dass spätere Gesetzesverschärfungen nicht beliebig rückwirkend helfen. ORF berichtet ausdrücklich, dass Änderungen bei Verjährungsregeln nicht rückwirkend für Taten gelten, die bereits einmal verjährt waren. Genau deshalb blieben viele alte Fälle trotz späterer Reformen strafrechtlich folgenlos. ([oe1.orf.at](https://oe1.orf.at/artikel/278979/Ueber-100-Anzeigen-keine-Anklage)) ## Was das konkret bedeutet Der harte Befund ist: Moralische Schuld, kirchliche Verantwortung und strafrechtliche Verurteilbarkeit sind nicht dasselbe. Jemand kann aus heutiger Sicht schwer belastet sein und trotzdem nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden, weil das Verfahren rechtlich gesperrt ist. Das ist für Betroffene besonders bitter, weil es wie Straflosigkeit wirkt – juristisch ist es aber meist ein Verjährungs- oder Beweisproblem, nicht automatisch eine Sonderbehandlung für Bischöfe. ([fm4.orf.at](https://fm4.orf.at/stories/2966184/)) Ein klarer Unterschied zu heute: Neu bekannt werdende Verdachtsfälle werden in Österreich grundsätzlich eher an Staatsanwaltschaften gemeldet und auch kirchlich gesondert untersucht. Das ändert aber nichts daran, dass sehr alte Taten nach staatlichem Recht oft nicht mehr anklagbar sind. ([religion.orf.at](https://religion.orf.at/stories/3206885/)) ## Falls ein ganz bestimmter Bischof gemeint ist Beim emeritierten Bischof Klaus Küng etwa wurden Vorwürfe öffentlich diskutiert; in diesem Zusammenhang wurde auch ausdrücklich kritisiert, dass ranghohe Kirchenfunktionäre sich durch Verjährung einer Bestrafung entzögen. Das zeigt das Grundmuster solcher Fälle sehr deutlich: öffentliche Vorwürfe, kirchliche Debatte, aber strafrechtlich oft keine Verfolgung mehr wegen der zeitlichen Distanz. ([religion.orf.at](https://religion.orf.at/m/v3/stories/2997748/))

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