Was zählt als einfache Körperverletzung bei einem Schlag ins Gesicht?

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Eine einfache Körperverletzung nach deutschem Strafrecht (§ 223 StGB) liegt vor, wenn jemand eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Ein Schlag ins Gesicht erfüllt in der Regel beide Tatbestandsmerkmale: - **Körperliche Misshandlung:** Jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt. Ein Schlag ins Gesicht ist typischerweise eine solche Misshandlung. - **Gesundheitsschädigung:** Das Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen (krankhaften) Zustands. Auch Prellungen, Schwellungen oder Schmerzen nach einem Schlag können darunterfallen. **Strafmaß:** Die einfache Körperverletzung wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. **Wichtige Aspekte:** - Die Tat wird grundsätzlich nur auf Antrag des Opfers verfolgt (Antragsdelikt), es sei denn, es besteht ein besonderes öffentliches Interesse. - Es gibt auch die Möglichkeit, dass das Verfahren gegen Auflagen eingestellt wird, insbesondere bei Ersttätern und geringfügigen Verletzungen. - Bei schweren Folgen (z.B. Knochenbruch, bleibende Schäden) kann eine "gefährliche" oder "schwere" Körperverletzung vorliegen, die härter bestraft wird. **Zivilrechtliche Folgen:** Neben dem Strafverfahren kann das Opfer Schmerzensgeld und Schadensersatz verlangen. **Weitere Informationen:** - [§ 223 StGB – Körperverletzung](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__223.html) - [Opferhilfe – WEISSER RING](https://weisser-ring.de/) Falls du eine spezifischere Frage zu diesem Thema hast (z.B. Ablauf des Strafverfahrens, Anzeige, Schmerzensgeld), stelle sie bitte präzise.

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