Was bedeutet Herstellung von Jugendpornografie im Gesetz?

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Mit „Herstellung von Jugendpornografie“ ist im deutschen Strafrecht das Anfertigen, Bearbeiten oder sonstige Herstellen von kinderpornografischen oder jugendpornografischen Schriften, Bildern, Videos oder sonstigen Darstellungen gemeint, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Jugendlichen (Personen zwischen 14 und 18 Jahren) zum Gegenstand haben. Die rechtliche Grundlage findet sich in § 184c Strafgesetzbuch (StGB): https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184c.html Dort heißt es unter anderem, dass sich strafbar macht, wer „jugendpornografische Schriften“ herstellt, bezieht, besitzt, verbreitet oder zugänglich macht. Jugendpornografisch sind Darstellungen, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Jugendlichen zeigen oder den sexuellen Missbrauch von Jugendlichen zum Gegenstand haben. Wichtig: - „Herstellung“ umfasst jede Form der Produktion, also z.B. das Fotografieren, Filmen oder Zeichnen entsprechender Darstellungen. - Auch das Bearbeiten, Umgestalten oder Zusammenstellen solcher Inhalte fällt darunter. Das Gesetz dient dem Schutz von Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung und Missbrauch. Bereits der Versuch der Herstellung ist strafbar.

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