Was ist eine kriminelle Vereinigung?

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Eine kriminelle Vereinigung ist ein Zusammenschluss von mehreren Personen, der auf eine gewisse Dauer angelegt ist und das Ziel hat, Straftaten zu begehen. In Deutschland ist der Begriff im Strafgesetzbuch (§ 129 StGB) definiert. Demnach ist eine kriminelle Vereinigung eine Organisation von mindestens drei Personen, die sich zusammengeschlossen haben, um Straftaten als gemeinsames Ziel zu verfolgen. Die Vereinigung muss dabei eine gewisse Struktur und Beständigkeit aufweisen, also nicht nur für eine einmalige Tat bestehen. Das Gesetz unterscheidet zwischen einer „kriminellen Vereinigung“ (§ 129 StGB) und einer „terroristischen Vereinigung“ (§ 129a StGB), wobei letztere besonders schwere Straftaten wie Terrorakte zum Ziel hat. Die Mitgliedschaft, die Unterstützung oder die Gründung einer solchen Vereinigung ist strafbar, auch wenn die geplanten Straftaten noch nicht begangen wurden. Ziel dieser Regelung ist es, organisierte Kriminalität bereits im Vorfeld zu bekämpfen.

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