Was ist der Unterschied zwischen Nötigung und Erpressung?

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Nötigung und Erpressung sind beides Straftatbestände im deutschen Strafrecht, unterscheiden sich aber in wichtigen Punkten: **Nötigung (§ 240 StGB):** - Bei der Nötigung wird jemand durch Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einem bestimmten Verhalten, Dulden oder Unterlassen gezwungen. - Das Ziel ist, den Willen einer anderen Person zu brechen und sie zu einer Handlung zu bewegen, die sie sonst nicht vorgenommen hätte. - Beispiel: Jemand droht, einem anderen eine Ohrfeige zu geben, wenn dieser nicht sofort den Platz verlässt. **Erpressung (§ 253 StGB):** - Die Erpressung ist eine spezielle Form der Nötigung, bei der das Ziel ist, sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen. - Auch hier wird mit Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel gearbeitet, aber das Opfer soll eine Vermögensverfügung vornehmen, also z.B. Geld zahlen oder Wertgegenstände herausgeben. - Beispiel: Jemand droht, kompromittierende Fotos zu veröffentlichen, wenn das Opfer kein Geld zahlt. **Zusammengefasst:** - **Nötigung**: Zwang zu irgendeinem Verhalten (nicht zwingend mit Vermögensbezug). - **Erpressung**: Zwang zu einer Vermögensverfügung (immer mit Vermögensbezug). Weitere Informationen findest du im [Strafgesetzbuch (StGB)](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__240.html) für Nötigung und [hier für Erpressung](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__253.html).

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