Die Verwendung des Wortes „Neger“ in Deutschland gilt heute als rassistisch, diskriminierend und beleidigend. Es handelt sich um einen historisch belasteten Begriff, der Menschen afrikanis... [mehr]
Nötigung und Erpressung sind beides Straftatbestände im deutschen Strafrecht, unterscheiden sich aber in wichtigen Punkten: **Nötigung (§ 240 StGB):** - Bei der Nötigung wird jemand durch Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einem bestimmten Verhalten, Dulden oder Unterlassen gezwungen. - Das Ziel ist, den Willen einer anderen Person zu brechen und sie zu einer Handlung zu bewegen, die sie sonst nicht vorgenommen hätte. - Beispiel: Jemand droht, einem anderen eine Ohrfeige zu geben, wenn dieser nicht sofort den Platz verlässt. **Erpressung (§ 253 StGB):** - Die Erpressung ist eine spezielle Form der Nötigung, bei der das Ziel ist, sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen. - Auch hier wird mit Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel gearbeitet, aber das Opfer soll eine Vermögensverfügung vornehmen, also z.B. Geld zahlen oder Wertgegenstände herausgeben. - Beispiel: Jemand droht, kompromittierende Fotos zu veröffentlichen, wenn das Opfer kein Geld zahlt. **Zusammengefasst:** - **Nötigung**: Zwang zu irgendeinem Verhalten (nicht zwingend mit Vermögensbezug). - **Erpressung**: Zwang zu einer Vermögensverfügung (immer mit Vermögensbezug). Weitere Informationen findest du im [Strafgesetzbuch (StGB)](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__240.html) für Nötigung und [hier für Erpressung](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__253.html).
Die Verwendung des Wortes „Neger“ in Deutschland gilt heute als rassistisch, diskriminierend und beleidigend. Es handelt sich um einen historisch belasteten Begriff, der Menschen afrikanis... [mehr]
Mit „Herstellung von Jugendpornografie“ ist im deutschen Strafrecht das Anfertigen, Bearbeiten oder sonstige Herstellen von kinderpornografischen oder jugendpornografischen Schriften, Bild... [mehr]
Nach deutschem Recht ist die sogenannte Doppelehe (Bigamie) gemäß § 172 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Der Paragraph lautet: > „Wer verheiratet ist und eine weitere Ehe sch... [mehr]
Ein Tatbestandsirrtum liegt vor, wenn jemand bei Begehung einer Straftat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört (§ 16 Abs. 1 StGB). Das bedeutet: Die handelnde Per... [mehr]
Langsames Fahren kann unter bestimmten Umständen als Nötigung (§ 240 StGB) gewertet werden, aber nicht jedes langsame Fahren ist automatisch strafbar. Entscheidend ist, ob das langsame... [mehr]
Vintage Bundeswehr Parkas fallen in der Regel **nicht** unter § 132a StGB (Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen), solange sie keine Hoheitsabzeichen (wie das Bundesadler-Emble... [mehr]
Eine kriminelle Vereinigung ist ein Zusammenschluss von mehreren Personen, der auf eine gewisse Dauer angelegt ist und das Ziel hat, Straftaten zu begehen. In Deutschland ist der Begriff im Strafgeset... [mehr]