Eine Tatbegehungsweise gilt im strafrechtlichen Sinne als „abartig“, wenn sie in besonders grober Weise von dem abweicht, was nach allgemeiner Lebenserfahrung als „normal“ oder... [mehr]
Eine Tatbegehungsweise gilt im strafrechtlichen Sinne als „abartig“, wenn sie in besonders grober Weise von dem abweicht, was nach allgemeiner Lebenserfahrung als „normal“ oder... [mehr]