Was ist der Unterschied zwischen Verleumdung und falscher Verdächtigung?

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Verleumdung und falsche Verdächtigung sind beides Straftatbestände im deutschen Strafrecht, unterscheiden sich aber in wesentlichen Punkten: **Verleumdung (§ 187 StGB):** - Verleumdung bedeutet, dass jemand über eine andere Person bewusst eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, diese Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. - Wichtig: Der Täter weiß, dass die Behauptung falsch ist. - Beispiel: Jemand behauptet absichtlich, ein Kollege habe gestohlen, obwohl das nicht stimmt. **Falsche Verdächtigung (§ 164 StGB):** - Falsche Verdächtigung liegt vor, wenn jemand eine andere Person bei einer Behörde oder zur öffentlichen Anzeige einer rechtswidrigen Tat oder Ordnungswidrigkeit beschuldigt, obwohl er weiß, dass diese Person unschuldig ist. - Es geht also darum, dass jemand absichtlich eine andere Person bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder einer anderen zuständigen Stelle fälschlich einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit bezichtigt. - Beispiel: Jemand zeigt einen Nachbarn bei der Polizei wegen Diebstahls an, obwohl er weiß, dass der Nachbar unschuldig ist. **Zusammengefasst:** - **Verleumdung** betrifft das Verbreiten falscher Tatsachen über jemanden, um dessen Ruf zu schädigen. - **Falsche Verdächtigung** betrifft das bewusste Anzeigen oder Beschuldigen einer unschuldigen Person bei Behörden. Weitere Informationen findest du im [Strafgesetzbuch (StGB)](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/).

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