Wann wurde die Sicherungsverwahrung eingeführt?

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Die Sicherungsverwahrung wurde in Deutschland erstmals mit dem „Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung“ am 24. November 1933 eingeführt. Sie trat am 1. Januar 1934 in Kraft. Ziel war es, besonders gefährliche Straftäter nach Verbüßung ihrer regulären Freiheitsstrafe weiterhin zum Schutz der Allgemeinheit in Haft zu halten.

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