§ 1017 BGB gibt es im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht. Vermutlich meinst du § 117 BGB, der das sogenannte Scheingeschäft regelt. **Scheingeschäft einfach erkl&a... [mehr]
Ein Kaufvertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sollte bestimmte wesentliche Punkte enthalten. Hier ist eine allgemeine Struktur, die du verwenden kannst: --- **Kaufvertrag** **zwischen** [Name und Anschrift des Verkäufers] (im Folgenden "Verkäufer" genannt) und [Name und Anschrift des Käufers] (im Folgenden "Käufer" genannt) **§ 1 Vertragsgegenstand** Der Verkäufer verkauft dem Käufer folgendes Produkt: [Beschreibung des Kaufgegenstands, z.B. Art, Menge, Zustand] **§ 2 Kaufpreis** Der Kaufpreis beträgt [Betrag in Euro] und ist wie folgt zu zahlen: [Zahlungsmodalitäten, z.B. sofort, innerhalb von 14 Tagen, etc.] **§ 3 Lieferung** Die Lieferung erfolgt [Liefermodalitäten, z.B. sofort, zu einem bestimmten Datum, etc.]. Die Gefahr geht mit der Übergabe des Kaufgegenstands an den Käufer über. **§ 4 Gewährleistung** Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. [Optional: Regelungen zu Gewährleistungsansprüchen, z.B. Ausschluss oder Einschränkung] **§ 5 Schlussbestimmungen** Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. **Ort, Datum** _________________________ (Unterschrift Verkäufer) _________________________ (Unterschrift Käufer) --- Diese Vorlage ist ein allgemeines Beispiel und sollte an die spezifischen Bedürfnisse und rechtlichen Anforderungen angepasst werden. Es kann ratsam sein, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass der Vertrag den geltenden Gesetzen entspricht.
§ 1017 BGB gibt es im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht. Vermutlich meinst du § 117 BGB, der das sogenannte Scheingeschäft regelt. **Scheingeschäft einfach erkl&a... [mehr]
§ 117 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) regelt das sogenannte Scheingeschäft. Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Parteien ein Rechtsgeschäft nur zum Schein abschließen,... [mehr]
Der sogenannte „Taschengeldparagraph“ (§ 110 BGB, nicht § 106 BGB) regelt, dass Minderjährige Verträge wirksam abschließen können, wenn sie die Leistung mit... [mehr]
§ 242 BGB ist eine zentrale Vorschrift im deutschen Zivilrecht und lautet: **§ 242 BGB – Leistung nach Treu und Glauben** *"Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu be... [mehr]
Nach § 2018 BGB („Herausgabeanspruch des Eigentümers“) ist geregelt, dass der Eigentümer von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen kann. Zu den Kosten der Herausga... [mehr]