Eine ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812 BGB ist grundsätzlich **nicht strafbar**. § 812 BGB regelt das sogenannte Bereicherungsrecht im Zivilrecht. Es geht darum, dass jemand e... [mehr]
§ 320 BGB regelt das Recht zur Aufrechnung und ist Ausdruck des allgemeinen Rechtsgrundsatzes von Treu und Glauben sowie der Gerechtigkeit im Schuldrecht. Er ermöglicht es einer Partei, ihre eigene Forderung gegen die Forderung des anderen Teils aufzurechnen, wenn beide Forderungen sich gegenseitig betreffen. Dies dient der Vermeidung von ungerechtfertigten Bereicherungen und fördert die Effizienz im Rechtsverkehr, indem es die Notwendigkeit von Zahlungen zwischen den Parteien reduziert. In diesem Sinne verwirklicht § 320 BGB grundlegende Prinzipien des Zivilrechts, indem er eine faire und ausgewogene Lösung in Schuldverhältnissen anstrebt.
Eine ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812 BGB ist grundsätzlich **nicht strafbar**. § 812 BGB regelt das sogenannte Bereicherungsrecht im Zivilrecht. Es geht darum, dass jemand e... [mehr]
Wenn ein Kostenvoranschlag angenommen wurde und die tatsächlich abgerechneten Stunden am Ende doppelt so hoch sind wie im Kostenvoranschlag angegeben, ist das in der Regel **nicht ohne Weiteres r... [mehr]
Ja, ein Notar kann grundsätzlich einen Vertrag, den ein anderer Notar erstellt hat, vorlesen (beurkunden). In Deutschland besteht keine Bindung an einen bestimmten Notar für die Beurkundung... [mehr]
Ja, das ist richtig. Seit der Umsetzung der EU-Richtlinie über digitale Inhalte und Dienstleistungen (Richtlinie (EU) 2019/770) in deutsches Recht durch die BGB-Reform zum 1. Januar 2022 ist das... [mehr]
Ein Datum bei Bestätigungen oder Verträgen anzugeben, ist rechtlich in den meisten Fällen nicht zwingend erforderlich, aber dringend zu empfehlen. Das Datum dient als Nachweis, wann die... [mehr]
Eine symbolische Vereinbarung ist eine Abmachung, die vor allem eine symbolische Bedeutung hat und weniger auf rechtlicher oder praktischer Ebene bindend ist. Sie dient oft dazu, ein gemeinsames Verst... [mehr]
Die Formulierung „Die Gefahr des Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht heute auf den Eigentümer über“ bezieht sich auf die sogenannte Gefahrtragung, also dara... [mehr]
§ 311b Abs. 1 Satz 1 BGB lautet: „Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen... [mehr]
§ 1415 BGB regelt das sogenannte "Verwaltungs- und Verfügungsrecht beim Miteigentum" im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Der genaue Wortlaut lautet: **§ 1415 BGB... [mehr]
§ 1603 BGB regelt die Leistungsfähigkeit beim Unterhalt. Der Paragraph besagt, dass eine Person nur insoweit zum Unterhalt verpflichtet ist, als sie dazu in der Lage ist, ohne den eigenen an... [mehr]