Mietvertrag Eigenbedarf?

Antwort

Ein Mietvertrag für Eigenbedarf ist ein Mietverhältnis, bei dem der Vermieter die Wohnung oder das Haus für sich selbst oder für nahe Angehörige benötigt. In Deutschland muss der Vermieter im Falle einer Kündigung wegen Eigenbedarfs bestimmte gesetzliche Vorgaben beachten. Dazu gehören: 1. **Begründung des Eigenbedarfs**: Der Vermieter muss den Eigenbedarf konkret darlegen, z.B. dass er selbst einziehen möchte oder ein Familienmitglied. 2. **Kündigungsfrist**: Die Kündigungsfristen sind abhängig von der Dauer des Mietverhältnisses. Bei einer Mietdauer von bis zu fünf Jahren beträgt die Frist drei Monate, bei fünf bis acht Jahren sechs Monate und bei mehr als acht Jahren neun Monate. 3. **Form der Kündigung**: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und die Gründe für den Eigenbedarf müssen klar und nachvollziehbar dargelegt werden. 4. **Widerspruchsrecht**: Mieter haben das Recht, der Kündigung zu widersprechen, wenn sie in ihrer Lebenssituation stark betroffen sind, z.B. bei hohem Alter oder Krankheit. Es ist ratsam, sich bei Unsicherheiten rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Konflikte zu vermeiden.

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