Ein Mieter kann grundsätzlich kein Recht auf Einsicht in das Grundbuch oder auf einen Grundbuchauszug bezüglich anderer Immobilien des Vermieters geltend machen. Das Grundbuch ist ein amtlic... [mehr]
Ein Mietvertrag für Eigenbedarf ist ein Mietverhältnis, bei dem der Vermieter die Wohnung oder das Haus für sich selbst oder für nahe Angehörige benötigt. In Deutschland muss der Vermieter im Falle einer Kündigung wegen Eigenbedarfs bestimmte gesetzliche Vorgaben beachten. Dazu gehören: 1. **Begründung des Eigenbedarfs**: Der Vermieter muss den Eigenbedarf konkret darlegen, z.B. dass er selbst einziehen möchte oder ein Familienmitglied. 2. **Kündigungsfrist**: Die Kündigungsfristen sind abhängig von der Dauer des Mietverhältnisses. Bei einer Mietdauer von bis zu fünf Jahren beträgt die Frist drei Monate, bei fünf bis acht Jahren sechs Monate und bei mehr als acht Jahren neun Monate. 3. **Form der Kündigung**: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und die Gründe für den Eigenbedarf müssen klar und nachvollziehbar dargelegt werden. 4. **Widerspruchsrecht**: Mieter haben das Recht, der Kündigung zu widersprechen, wenn sie in ihrer Lebenssituation stark betroffen sind, z.B. bei hohem Alter oder Krankheit. Es ist ratsam, sich bei Unsicherheiten rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Konflikte zu vermeiden.
Ein Mieter kann grundsätzlich kein Recht auf Einsicht in das Grundbuch oder auf einen Grundbuchauszug bezüglich anderer Immobilien des Vermieters geltend machen. Das Grundbuch ist ein amtlic... [mehr]
Wenn eine Vermieterin eine Wohnung kündigt, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 573c BGB. Für Mieter:innen besteht zudem das sogenannte... [mehr]
Eine Überprüfung eines Mietvertrags ist wichtig, um sicherzustellen, alle Regelungen rechtlich korrekt und für beide Parteien fair sind. Dabei solltest du besonders auf folgende Punkte... [mehr]
Ein Mieter darf in der Regel nicht ohne Ankündigung und ohne Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist fristlos kündigen und einfach ausziehen. Eine fristlose K&uum... [mehr]
Nach erfolgreicher Vermittlung eines Mietvertrages dürfen die Daten der neuen Mieter grundsätzlich nur so lange gespeichert werden, wie sie für den ursprünglichen Zweck (z. B. Ausw... [mehr]
In einem solchen Fall gilt grundsätzlich das sogenannte Beweislastprinzip. Wer sich auf eine Tatsache beruft, muss diese auch beweisen (§ 556 BGB analog). Das bedeutet: Möchte der Mi... [mehr]
Im Mietvertrag müssen zwingend die folgenden Kontaktdaten des Mieters stehen: - Vollständiger Name (Vor- und Nachname) - Aktuelle Anschrift (Wohnadresse) Diese Angaben sind notwendig, um d... [mehr]