Welche Mietnebenkosten können umgelegt werden?

Antwort

Mietnebenkosten, die auf die Mieter umgelegt werden können, sind in der Regel in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt. Dazu gehören unter anderem: 1. **Heizkosten**: Kosten für die Heizung und Warmwasserbereitung. 2. **Wasserkosten**: Kosten für Frischwasser und Abwasser. 3. **Müllabfuhr**: Gebühren für die Entsorgung von Müll. 4. **Hausmeisterkosten**: Löhne und Sozialabgaben für den Hausmeister. 5. **Reinigungs- und Pflegekosten**: Kosten für die Reinigung von Treppenhäusern und Außenanlagen. 6. **Gartenpflege**: Kosten für die Pflege von Grünanlagen. 7. **Beleuchtung**: Kosten für die Beleuchtung der gemeinschaftlichen Bereiche. 8. **Versicherungen**: Kosten für Gebäudeversicherungen, z.B. Haftpflicht- und Feuerversicherungen. 9. **Gemeinschaftsantenne**: Kosten für den Betrieb einer Gemeinschaftsantenne oder Kabelanschluss. 10. **Verwaltungskosten**: Kosten für die Verwaltung des Mietobjekts, sofern im Mietvertrag vereinbart. Es ist wichtig, dass diese Kosten im Mietvertrag klar aufgeführt sind und dass die Abrechnung transparent und nachvollziehbar erfolgt.

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