Wenn eine Vermieterin eine Wohnung kündigt, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 573c BGB. Für Mieter:innen besteht zudem das sogenannte... [mehr]
Eine ordentliche Kündigung einer Mietwohnung muss schriftlich erfolgen und bestimmte Fristen einhalten. Hier sind die wesentlichen Schritte: 1. **Kündigungsschreiben aufsetzen**: Das Schreiben muss schriftlich erfolgen und von allen Mietern unterschrieben sein. Es sollte die Adresse der Wohnung, das Datum und den gewünschten Kündigungstermin enthalten. 2. **Kündigungsfrist einhalten**: In der Regel beträgt die Kündigungsfrist für Mieter drei Monate. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Monats, in dem die Kündigung dem Vermieter zugeht. 3. **Zustellung der Kündigung**: Die Kündigung muss dem Vermieter rechtzeitig zugehen. Es empfiehlt sich, das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein zu versenden oder persönlich gegen Empfangsbestätigung zu übergeben. 4. **Rückgabe der Wohnung**: Am Ende der Kündigungsfrist muss die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben werden. Das bedeutet, dass eventuelle Schönheitsreparaturen durchgeführt und alle Schlüssel übergeben werden müssen. Weitere Informationen findest du beispielsweise auf der Seite des Deutschen Mieterbundes: [Deutscher Mieterbund](https://www.mieterbund.de/).
Wenn eine Vermieterin eine Wohnung kündigt, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 573c BGB. Für Mieter:innen besteht zudem das sogenannte... [mehr]
Ein Mieter kann grundsätzlich kein Recht auf Einsicht in das Grundbuch oder auf einen Grundbuchauszug bezüglich anderer Immobilien des Vermieters geltend machen. Das Grundbuch ist ein amtlic... [mehr]
Eine Überprüfung eines Mietvertrags ist wichtig, um sicherzustellen, alle Regelungen rechtlich korrekt und für beide Parteien fair sind. Dabei solltest du besonders auf folgende Punkte... [mehr]
Ein Mieter darf in der Regel nicht ohne Ankündigung und ohne Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist fristlos kündigen und einfach ausziehen. Eine fristlose K&uum... [mehr]
Nach erfolgreicher Vermittlung eines Mietvertrages dürfen die Daten der neuen Mieter grundsätzlich nur so lange gespeichert werden, wie sie für den ursprünglichen Zweck (z. B. Ausw... [mehr]
In einem solchen Fall gilt grundsätzlich das sogenannte Beweislastprinzip. Wer sich auf eine Tatsache beruft, muss diese auch beweisen (§ 556 BGB analog). Das bedeutet: Möchte der Mi... [mehr]
Im Mietvertrag müssen zwingend die folgenden Kontaktdaten des Mieters stehen: - Vollständiger Name (Vor- und Nachname) - Aktuelle Anschrift (Wohnadresse) Diese Angaben sind notwendig, um d... [mehr]