Wenn eine Vermieterin eine Wohnung kündigt, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 573c BGB. Für Mieter:innen besteht zudem das sogenannte... [mehr]
Bei der Formulierung einer Kündigung an deinen Untermieter solltest du einige wichtige Punkte beachten. Hier ist ein Beispiel für eine Kündigung: --- [Dein Name] [Deine Adresse] [PLZ, Ort] [Datum] [Name des Untermieters] [Adresse des Untermieters] [PLZ, Ort] Betreff: Kündigung des Untermietverhältnisses Sehr geehrter [Name des Untermieters], hiermit kündige ich das Untermietverhältnis für die Wohnung [genaue Adresse der Wohnung] fristgerecht zum [Datum, unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist]. Bitte räume die Wohnung bis zu diesem Datum und übergebe mir die Schlüssel. Ich danke dir für die Zeit, die du hier verbracht hast, und wünsche dir alles Gute für die Zukunft. Mit freundlichen Grüßen, [Dein Name] [Deine Unterschrift, falls per Post] --- Achte darauf, die Kündigungsfrist gemäß deinem Untermietvertrag einzuhalten und die Kündigung schriftlich zu übermitteln.
Wenn eine Vermieterin eine Wohnung kündigt, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 573c BGB. Für Mieter:innen besteht zudem das sogenannte... [mehr]
Ein Mieter kann grundsätzlich kein Recht auf Einsicht in das Grundbuch oder auf einen Grundbuchauszug bezüglich anderer Immobilien des Vermieters geltend machen. Das Grundbuch ist ein amtlic... [mehr]
Eine Überprüfung eines Mietvertrags ist wichtig, um sicherzustellen, alle Regelungen rechtlich korrekt und für beide Parteien fair sind. Dabei solltest du besonders auf folgende Punkte... [mehr]
Ein Mieter darf in der Regel nicht ohne Ankündigung und ohne Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist fristlos kündigen und einfach ausziehen. Eine fristlose K&uum... [mehr]
Nach erfolgreicher Vermittlung eines Mietvertrages dürfen die Daten der neuen Mieter grundsätzlich nur so lange gespeichert werden, wie sie für den ursprünglichen Zweck (z. B. Ausw... [mehr]
In einem solchen Fall gilt grundsätzlich das sogenannte Beweislastprinzip. Wer sich auf eine Tatsache beruft, muss diese auch beweisen (§ 556 BGB analog). Das bedeutet: Möchte der Mi... [mehr]