Wie wird ein Grundstück bei der Grundsteuer bewertet?

Antwort

Die Bewertung eines Grundstücks für die Grundsteuer erfolgt in Deutschland nach dem sogenannten Einheitswertverfahren, das durch das Bewertungsgesetz (BewG) geregelt ist. Hier sind die wesentlichen Schritte: 1. **Ermittlung des Einheitswerts**: Der Einheitswert wird vom Finanzamt festgelegt und basiert auf den Wertverhältnissen zu einem bestimmten Stichtag (in Westdeutschland der 1. Januar 1964, in Ostdeutschland der 1. Januar 1935). Dieser Wert wird durch eine Schätzung des Grundstücks- und Gebäudewerts ermittelt. 2. **Grundsteuermessbetrag**: Der Einheitswert wird mit einer gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert, um den Grundsteuermessbetrag zu erhalten. Die Steuermesszahl variiert je nach Art der Nutzung des Grundstücks (z.B. landwirtschaftlich, gewerblich, Wohnnutzung). 3. **Hebesatz der Gemeinde**: Der Grundsteuermessbetrag wird dann mit dem Hebesatz multipliziert, den die jeweilige Gemeinde festlegt. Der Hebesatz kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein und wird in Prozent angegeben. Die Formel lautet also: \[ \text{Grundsteuer} = \text{Einheitswert} \times \text{Steuermesszahl} \times \text{Hebesatz} \] Es ist wichtig zu beachten, dass das Einheitswertverfahren in der Kritik steht und eine Reform der Grundsteuer beschlossen wurde, die ab 2025 in Kraft treten soll. Diese Reform sieht vor, dass die Grundstücke nach einem neuen Bewertungsverfahren bewertet werden, das stärker an den aktuellen Marktwerten orientiert ist. Weitere Informationen zur Grundsteuerreform findest du auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums der Finanzen: [BMF - Grundsteuerreform](https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerarten/Grundsteuer/grundsteuer.html).

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