Ein Grundstück einfach so an die Gemeinde „zurückzugeben“ ist in Deutschland in der Regel nicht möglich, da es sich um Privateigentum handelt und die Gemeinde nicht verpflic... [mehr]
Für einen Grundstückskaufvertrag gelten in Deutschland bestimmte Formvorschriften, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt sind. Der wichtigste Punkt ist, dass der Vertrag notariell beurkundet werden muss. Das bedeutet, dass der Kaufvertrag in Anwesenheit eines Notars abgeschlossen werden muss, der die Parteien über die rechtlichen Folgen des Vertrages aufklärt und die Unterschriften beglaubigt. Zusätzlich müssen folgende Punkte beachtet werden: 1. **Schriftform**: Der Vertrag muss schriftlich abgefasst sein. 2. **Notarielle Beurkundung**: Der Notar muss den Vertrag beurkunden, um die Rechtsgültigkeit sicherzustellen. 3. **Inhalt des Vertrages**: Der Vertrag sollte die wesentlichen Punkte wie Kaufpreis, Grundstücksbezeichnung und die Rechte und Pflichten der Parteien enthalten. Ohne die notarielle Beurkundung ist der Grundstückskaufvertrag nicht rechtsgültig.
Ein Grundstück einfach so an die Gemeinde „zurückzugeben“ ist in Deutschland in der Regel nicht möglich, da es sich um Privateigentum handelt und die Gemeinde nicht verpflic... [mehr]
Eine Beeinträchtigung durch ein Wegerecht begründet man, indem man darlegt, wie das eingeräumte Wegerecht Nutzung oder den Wert des eigenen Grundstücks nachteilig beeinflusst. Typi... [mehr]
Ein Wegerecht ist das Recht, ein fremdes Grundstück zum Zwecke des Durchgangs oder der Durchfahrt zu nutzen. Die Berechnung eines Wegerechts bezieht sich in der Regel auf die Festlegung und Bewer... [mehr]
Ein fremdes Grundstück darfst du grundsätzlich nicht ohne Weiteres vermessen lassen. Dafür gelten in Deutschland folgende Voraussetzungen: 1. **Berechtigtes Interesse oder Auftrag**: N... [mehr]
Ja, auch in Italien gilt grundsätzlich das Prinzip „superficies solo cedit“ (lat. „die Oberfläche folgt dem Boden“), ähnlich wie in Deutschland. Das bedeutet: Al... [mehr]
Ob du dein Grundstück im Kurt-Schumacher-Ring 120, 63303 Dreieich teilen und auf dem neu entstandenen Grundstück ein Haus bauen darfst, hängt von mehreren Faktoren ab, die in der Hessis... [mehr]
Die Vermarktung eines Grundstücks, das seit 1998 nicht genutzt wurde, erfordert ein strukturiertes Vorgehen. Hier sind die wichtigsten Schritte: 1. **Grundbuchauszug prüfen:** Kläre di... [mehr]
Deine Aussage klingt nach einer rechtlichen Fragestellung zum Thema Wegerecht und Grundstücksnutzung. Wenn es bisher keine Wegerechte gibt und alle genannten Grundstücke keine Vorderliegergr... [mehr]
Das Notwegerecht (§ 917 BGB) erlischt grundsätzlich nicht automatisch bei einem Eigentümerwechsel. Es handelt sich um eine sogenannte Grunddienstbarkeit, die an das Grundstück gebu... [mehr]
Bei einem gewerblichen Grundstücksverkauf werden typischerweise folgende Fragen gestellt: 1. **Eigentumsverhältnisse:** Wer ist der rechtmäßige Eigentümer des Grundst&u... [mehr]