Wenn der Vermieter dir kündigt, kann er dich nicht einfach sofort „auf die Straße setzen“. Es gibt gesetzliche Kündigungsfristen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)... [mehr]
Ja, eine Eigenbedarfskündigung gilt als ordentliche Kündigung. Das bedeutet, dass der Vermieter das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen und -formen beendet, weil er die Wohnung für sich selbst, nahe Angehörige oder Haushaltsangehörige benötigt (§ 573 BGB). Die Eigenbedarfskündigung ist also keine außerordentliche (fristlose) Kündigung, sondern eine ordentliche Kündigung mit besonderem Kündigungsgrund.
Wenn der Vermieter dir kündigt, kann er dich nicht einfach sofort „auf die Straße setzen“. Es gibt gesetzliche Kündigungsfristen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)... [mehr]
Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) ist eine deutsche Rechtsverordnung, die regelt, welche Kosten als Betriebskosten im Sinne des § 556 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auf Mieter umgele... [mehr]
Eine Räumungsklage wegen Messie-Verhalten ist grundsätzlich möglich, wenn das Verhalten des Mieters eine erhebliche Verletzung seiner mietvertraglichen Pflichten darstellt. Messie-Verha... [mehr]
Ein Zeitmietvertrag ist in der Regel an bestimmte Fristen gebunden, und ein vorzeitiger Ausstieg kann schwierig sein. Ohne triftige Gründe, wie beispielsweise eine gesundheitliche Beeinträch... [mehr]