Gilt eine Eigenbedarfskündigung als ordentliche Kündigung?

Antwort

Ja, eine Eigenbedarfskündigung gilt als ordentliche Kündigung. Das bedeutet, dass der Vermieter das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen und -formen beendet, weil er die Wohnung für sich selbst, nahe Angehörige oder Haushaltsangehörige benötigt (§ 573 BGB). Die Eigenbedarfskündigung ist also keine außerordentliche (fristlose) Kündigung, sondern eine ordentliche Kündigung mit besonderem Kündigungsgrund.

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