Die Abkürzung "HOAI" steht für "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" und regelt die Vergütung von Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland.... [mehr]
Die Abkürzung "HOAI" steht für "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" und regelt die Vergütung von Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland.... [mehr]
Im Sinne der Leistungsphase 1 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) können "Andere an der Planung fachlich Beteiligte" folgende Personen oder Fachrichtungen umfa... [mehr]
Im Rahmen einer HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) Planung sind verschiedene Fachleute beteiligt, um ein Bauprojekt erfolgreich zu realisieren. Zu den typischen fachlich Beteili... [mehr]
Einzubeziehende Dritte nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sind Personen oder Unternehmen, die vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer beauftragt werden, um spezielle Le... [mehr]
In der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gibt es klare Unterscheidungen zwischen "Dritten" und "an der Planung fachlich Beteiligten": 1. **Dritte**: - D... [mehr]
Ja, die Analyse der Konfliktstellen zwischen Kanalbau und Versorgungsleitungen kann als Grundleistung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) betrachtet werden. Insbesondere... [mehr]
Die "Klärung der Aufgabenstellung" im Sinne der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bezieht sich auf den Prozess, in dem die genauen Anforderungen und Ziele eines... [mehr]
Nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) nicht verpflichtet, seinen Vertrag über den ursprünglich ver... [mehr]
Im Sinne der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bezieht sich das "Analysieren der Grundlagen" auf eine der ersten Leistungsphasen im Planungsprozess. Diese Phase wird... [mehr]
Im Sinne der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bezieht sich das "Analysieren der Grundlagen" bei Ingenieurbauwerken auf die erste Leistungsphase (Grundlagenermittlung... [mehr]
Im Sinne der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bezieht sich das "Analysieren der Grundlagen" in der Leistungsphase 2 (Vorplanung) bei Ingenieurbauwerken auf die syste... [mehr]
Die Zielvorstellungen des Auftraggebers im Sinne der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bei Ingenieurbauwerken umfassen in der Regel folgende Aspekte: 1. **Qualität**: Sic... [mehr]
Das Bereinigen von zeichnerischen Unterlagen und die Erstellung des Aufmaßes im Bauen im Bestand gehören in die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) und Leistungsphase 2 (Vorplanung) der... [mehr]
Die Prozentwerte der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) werden von der sogenannten "Baukosten" berechnet. Diese Baukosten umfassen die voraussichtlichen Kosten fü... [mehr]
Ja, die Netzberechnung ist eine besondere Leistung im Rahmen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Sie fällt unter die besonderen Leistungen, die über die Grundleist... [mehr]