Nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) nicht verpflichtet, seinen Vertrag über den ursprünglich vereinbarten Leistungszeitraum hinaus fortzuführen. Eine Verlängerung des Vertrags bedarf der Zustimmung beider Vertragsparteien und sollte schriftlich festgehalten werden. Es ist ratsam, die Bedingungen und eventuelle zusätzliche Vergütungen für die Verlängerung klar zu definieren.