In der Leistungsphase 9 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) geht es um die Objektüberwachung, die Bauüberwachung und -leitung. Hierbei wird sichergestellt, dass die... [mehr]
Im Sinne der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bezieht sich das "Analysieren der Grundlagen" auf eine der ersten Leistungsphasen im Planungsprozess. Diese Phase wird oft als "Grundlagenermittlung" bezeichnet und umfasst die folgenden Tätigkeiten: 1. **Klärung der Aufgabenstellung**: Verstehen und Festlegen der Anforderungen und Wünsche des Bauherrn. 2. **Bestandsaufnahme**: Erfassen und Bewerten der vorhandenen Gegebenheiten und Rahmenbedingungen des Bauvorhabens. 3. **Beratung**: Informieren des Bauherrn über mögliche Lösungsansätze und deren Machbarkeit. 4. **Ermittlung der Planungsgrundlagen**: Sammeln und Auswerten von relevanten Daten, wie z.B. rechtliche Vorgaben, technische Normen und örtliche Gegebenheiten. Diese Phase ist entscheidend, um eine solide Basis für die weiteren Planungs- und Bauphasen zu schaffen.
In der Leistungsphase 9 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) geht es um die Objektüberwachung, die Bauüberwachung und -leitung. Hierbei wird sichergestellt, dass die... [mehr]
In der Leistungsphase 7 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) geht es um die "Mitwirkung bei der Vergabe". In dieser Phase unterstützt der Architekt oder Ingenie... [mehr]
In der Leistungsphase 6 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) geht es um die "Vorbereitung der Vergabe". In dieser Phase werden die Ausschreibungsunterlagen erstellt,... [mehr]
In der Leistungsphase 5 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) geht es um die Ausführplanung. In dieser Phase werden die Entwurfsunterlagen so konkretisiert, dass sie f&uum... [mehr]
In der Leistungsphase 2 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) wird die Vorplanung durchgeführt. Diese Phase umfasst die Erarbeitung eines Planungskonzepts, das die grundle... [mehr]