Die Zielvorstellungen des Auftraggebers im Sinne der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bei Ingenieurbauwerken umfassen in der Regel folgende Aspekte: 1. **Qualität**: Sicherstellung, dass das Bauwerk den gewünschten Qualitätsstandards entspricht. 2. **Kosten**: Einhaltung des vorgegebenen Budgets und Kostenkontrolle während des gesamten Projekts. 3. **Termine**: Einhaltung der festgelegten Zeitpläne und Fristen. 4. **Funktionalität**: Gewährleistung, dass das Bauwerk den vorgesehenen Nutzungsanforderungen entspricht. 5. **Sicherheit**: Sicherstellung der baulichen und betrieblichen Sicherheit des Bauwerks. 6. **Nachhaltigkeit**: Berücksichtigung von Umweltaspekten und nachhaltigen Bauweisen. 7. **Rechtliche Vorgaben**: Einhaltung aller relevanten gesetzlichen und behördlichen Vorschriften. Diese Zielvorstellungen dienen als Grundlage für die Planung und Ausführung von Ingenieurbauwerken und sind entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung des Projekts.