Was sind die Zielvorstellungen des Auftraggebers im Sinne der HOAI bei Ingenieurbauwerken?

Antwort

Die Zielvorstellungen des Auftraggebers im Sinne der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bei Ingenieurbauwerken umfassen in der Regel folgende Aspekte: 1. **Qualität**: Sicherstellung, dass das Bauwerk den gewünschten Qualitätsstandards entspricht. 2. **Kosten**: Einhaltung des vorgegebenen Budgets und Kostenkontrolle während des gesamten Projekts. 3. **Termine**: Einhaltung der festgelegten Zeitpläne und Fristen. 4. **Funktionalität**: Gewährleistung, dass das Bauwerk den vorgesehenen Nutzungsanforderungen entspricht. 5. **Sicherheit**: Sicherstellung der baulichen und betrieblichen Sicherheit des Bauwerks. 6. **Nachhaltigkeit**: Berücksichtigung von Umweltaspekten und nachhaltigen Bauweisen. 7. **Rechtliche Vorgaben**: Einhaltung aller relevanten gesetzlichen und behördlichen Vorschriften. Diese Zielvorstellungen dienen als Grundlage für die Planung und Ausführung von Ingenieurbauwerken und sind entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung des Projekts.

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