In welche Leistungsphase der HOAI gehört das Bereinigen von zeichnerischen Unterlagen und die Erstellung des Aufmaßes beim Bauen im Bestand?

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Das Bereinigen von zeichnerischen Unterlagen und die Erstellung des Aufmaßes im Bauen im Bestand gehören in die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) und Leistungsphase 2 (Vorplanung) der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). In diesen Phasen werden die Grundlagen für das Projekt erarbeitet, einschließlich der Bestandsaufnahme und der Erstellung von Aufmaßen.

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