In welche Leistungsphase der HOAI gehört das Bereinigen von zeichnerischen Unterlagen und die Erstellung des Aufmaßes beim Bauen im Bestand?

Antwort

Das Bereinigen von zeichnerischen Unterlagen und die Erstellung des Aufmaßes im Bauen im Bestand gehören in die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) und Leistungsphase 2 (Vorplanung) der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). In diesen Phasen werden die Grundlagen für das Projekt erarbeitet, einschließlich der Bestandsaufnahme und der Erstellung von Aufmaßen.

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