Der **Umbau- und Sanierungszuschlag** in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist ein prozentualer Aufschlag auf das Honorar, das für Planungsleistungen bei Umbauten, Mod... [mehr]
Ja, die Netzberechnung ist eine besondere Leistung im Rahmen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Sie fällt unter die besonderen Leistungen, die über die Grundleistungen hinausgehen. In der HOAI sind diese besonderen Leistungen in den jeweiligen Leistungsphasen definiert und können gesondert honoriert werden. Die Netzberechnung ist insbesondere relevant in der Planung von Versorgungsnetzen, wie zum Beispiel Wasser- oder Stromnetzen, und erfordert spezifische Fachkenntnisse.
Der **Umbau- und Sanierungszuschlag** in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist ein prozentualer Aufschlag auf das Honorar, das für Planungsleistungen bei Umbauten, Mod... [mehr]
Das „Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten“ im Sinne der HOAI Leistungsphase 2 (Vorplanung) bedeutet, dass der Planer (z. B. Architekt oder Ingenieur) relevante amtliche Kartenmaterial... [mehr]
In der Leistungsphase 4 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) wird die Genehmigungsplanung erstellt. Diese Phase umfasst die Ausarbeitung der Entwurfsunterlagen, die für d... [mehr]
Ja, Architektenleistungen können pauschal vergeben werden, jedoch müssen dabei bestimmte rechtliche Rahmen beachtet werden. In Deutschland ist es üblich, dass Architektenleistungen nach... [mehr]
Der Stundenlohn für Arbeiten im Rahmen der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) variiert je nach Art der Dienstleistung, Region und Erfahrung des Dienstleisters. Die HOAI leg... [mehr]