In der Leistungsphase 4 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) wird die Genehmigungsplanung erstellt. Diese Phase umfasst die Ausarbeitung der Entwurfsunterlagen, die für d... [mehr]
Ja, die Netzberechnung ist eine besondere Leistung im Rahmen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Sie fällt unter die besonderen Leistungen, die über die Grundleistungen hinausgehen. In der HOAI sind diese besonderen Leistungen in den jeweiligen Leistungsphasen definiert und können gesondert honoriert werden. Die Netzberechnung ist insbesondere relevant in der Planung von Versorgungsnetzen, wie zum Beispiel Wasser- oder Stromnetzen, und erfordert spezifische Fachkenntnisse.
In der Leistungsphase 4 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) wird die Genehmigungsplanung erstellt. Diese Phase umfasst die Ausarbeitung der Entwurfsunterlagen, die für d... [mehr]
Ja, Architektenleistungen können pauschal vergeben werden, jedoch müssen dabei bestimmte rechtliche Rahmen beachtet werden. In Deutschland ist es üblich, dass Architektenleistungen nach... [mehr]
Der Stundenlohn für Arbeiten im Rahmen der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) variiert je nach Art der Dienstleistung, Region und Erfahrung des Dienstleisters. Die HOAI leg... [mehr]
"Ermitteln der wesentlichen Bauphasen" im Sinne der HOAI (orarordnung für Architekten und Ingenieure) Leistungsphase 3 Punkt h bezieht sich auf die Planung und Strukturierung des Bauabl... [mehr]
Die Leistungsphase 2 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) umfasst die Vorplanung, die auch als Entwurfsplanung bezeichnet wird. Hier sind 30 mögliche Randbedingungen, die... [mehr]
Im Rahmen der Leistungsphase 2 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) für das Leistungsbild Ingenieurbauwerke sind folgende Randbedingungen zu beachten: 1. **Projektbeschr... [mehr]