Der **Umbau- und Sanierungszuschlag** in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist ein prozentualer Aufschlag auf das Honorar, das für Planungsleistungen bei Umbauten, Mod... [mehr]
Der Stundenlohn für Arbeiten im Rahmen der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) variiert je nach Art der Dienstleistung, Region und Erfahrung des Dienstleisters. Die HOAI legt die Honorare für Architekten und Ingenieure fest, die in der Regel auf einem Prozentsatz der Baukosten basieren. Für stundenweise Arbeiten kann der Stundenlohn je nach Fachgebiet und Qualifikation zwischen 50 und 150 Euro oder mehr liegen. Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen und den Umfang der Arbeit zu berücksichtigen, um eine angemessene Vergütung zu bestimmen. Für genauere Informationen zu den Honoraren und den entsprechenden Regelungen ist es ratsam, die aktuelle HOAI zu konsultieren oder sich an einen Fachmann zu wenden.
Der **Umbau- und Sanierungszuschlag** in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist ein prozentualer Aufschlag auf das Honorar, das für Planungsleistungen bei Umbauten, Mod... [mehr]
Das „Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten“ im Sinne der HOAI Leistungsphase 2 (Vorplanung) bedeutet, dass der Planer (z. B. Architekt oder Ingenieur) relevante amtliche Kartenmaterial... [mehr]
In der Leistungsphase 4 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) wird die Genehmigungsplanung erstellt. Diese Phase umfasst die Ausarbeitung der Entwurfsunterlagen, die für d... [mehr]
Ja, die Netzberechnung ist eine besondere Leistung im Rahmen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Sie fällt unter die besonderen Leistungen, die über die Grundleist... [mehr]