Was bedeutet das Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten gemäß HOAI Leistungsphase 2?

Antwort

Das „Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten“ im Sinne der HOAI Leistungsphase 2 (Vorplanung) bedeutet, dass der Planer (z. B. Architekt oder Ingenieur) relevante amtliche Kartenmaterialien (wie Flurkarten, Liegenschaftskarten, Katasterpläne, topografische Karten) von zuständigen Behörden oder Ämtern einholt und diese systematisch prüft. **Beschaffen**: Der Planer sorgt dafür, dass alle für das Projekt notwendigen amtlichen Karten und Pläne vorliegen. Diese werden meist bei Katasterämtern, Vermessungsämtern oder anderen öffentlichen Stellen angefordert. **Auswerten**: Die erhaltenen Karten werden analysiert, um wichtige Informationen für die Planung zu gewinnen, z. B. Grundstücksgrenzen, Höhenverhältnisse, bestehende Bebauung, Leitungen, Schutzgebiete oder andere relevante Gegebenheiten. Diese Informationen fließen in die weitere Planung ein und bilden eine wichtige Grundlage für die Entwicklung von Planungskonzepten. **Im Kontext der HOAI Leistungsphase 2**: Das Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten ist eine Grundleistung und dient dazu, die Rahmenbedingungen und Möglichkeiten des Baugrundstücks zu verstehen und zu dokumentieren. Die Ergebnisse werden in die Vorplanung und die Erstellung eines Planungskonzepts eingebracht. **Weitere Informationen zur HOAI:** [HOAI Leistungsphasen – Übersicht](https://www.hoai.de/leistungsphasen/) **Zusammengefasst:** Das Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten in der HOAI LP 2 bedeutet, dass der Planer amtliche Karten besorgt und diese als Grundlage für die weitere Planung analysiert und bewertet.

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