In der Leistungsphase 4 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) wird die Genehmigungsplanung erstellt. Diese Phase umfasst die Ausarbeitung der Entwurfsunterlagen, die für d... [mehr]
Das „Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten“ im Sinne der HOAI Leistungsphase 2 (Vorplanung) bedeutet, dass der Planer (z. B. Architekt oder Ingenieur) relevante amtliche Kartenmaterialien (wie Flurkarten, Liegenschaftskarten, Katasterpläne, topografische Karten) von zuständigen Behörden oder Ämtern einholt und diese systematisch prüft. **Beschaffen**: Der Planer sorgt dafür, dass alle für das Projekt notwendigen amtlichen Karten und Pläne vorliegen. Diese werden meist bei Katasterämtern, Vermessungsämtern oder anderen öffentlichen Stellen angefordert. **Auswerten**: Die erhaltenen Karten werden analysiert, um wichtige Informationen für die Planung zu gewinnen, z. B. Grundstücksgrenzen, Höhenverhältnisse, bestehende Bebauung, Leitungen, Schutzgebiete oder andere relevante Gegebenheiten. Diese Informationen fließen in die weitere Planung ein und bilden eine wichtige Grundlage für die Entwicklung von Planungskonzepten. **Im Kontext der HOAI Leistungsphase 2**: Das Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten ist eine Grundleistung und dient dazu, die Rahmenbedingungen und Möglichkeiten des Baugrundstücks zu verstehen und zu dokumentieren. Die Ergebnisse werden in die Vorplanung und die Erstellung eines Planungskonzepts eingebracht. **Weitere Informationen zur HOAI:** [HOAI Leistungsphasen – Übersicht](https://www.hoai.de/leistungsphasen/) **Zusammengefasst:** Das Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten in der HOAI LP 2 bedeutet, dass der Planer amtliche Karten besorgt und diese als Grundlage für die weitere Planung analysiert und bewertet.
In der Leistungsphase 4 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) wird die Genehmigungsplanung erstellt. Diese Phase umfasst die Ausarbeitung der Entwurfsunterlagen, die für d... [mehr]
Ja, die Netzberechnung ist eine besondere Leistung im Rahmen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Sie fällt unter die besonderen Leistungen, die über die Grundleist... [mehr]
Der Stundenlohn für Arbeiten im Rahmen der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) variiert je nach Art der Dienstleistung, Region und Erfahrung des Dienstleisters. Die HOAI leg... [mehr]
"Ermitteln der wesentlichen Bauphasen" im Sinne der HOAI (orarordnung für Architekten und Ingenieure) Leistungsphase 3 Punkt h bezieht sich auf die Planung und Strukturierung des Bauabl... [mehr]
Die Leistungsphase 2 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) umfasst die Vorplanung, die auch als Entwurfsplanung bezeichnet wird. Hier sind 30 mögliche Randbedingungen, die... [mehr]
Im Rahmen der Leistungsphase 2 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) für das Leistungsbild Ingenieurbauwerke sind folgende Randbedingungen zu beachten: 1. **Projektbeschr... [mehr]